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Steuersatz und Einkommensteuer
Einkommensteuertabelle 2026: Grund- und Splittingtabelle
Die Einkommensteuertabelle 2026 zeigt, wie viel Steuer auf Ihr zu versteuerndes Einkommen fällt. Ledige zahlen bis 12.348 € nichts. Danach steigt der Satz von 14 % auf 42 % ab 69.879 € und auf 45 % ab 277.826 €1. Für Verheiratete gelten mit dem Splitting die doppelten Grenzen.
Geschrieben von Hannes Ruopp, Gründer von IMOVIA
Geprüft am 04.11.2026 · alle Zahlen mit Quelle
Kurz gesagt
Die Einkommensteuertabelle 2026 zeigt, wie viel Steuer auf Ihr zu versteuerndes Einkommen fällt. Ledige zahlen bis 12.348 € nichts. Danach steigt der Satz von 14 % auf 42 % ab 69.879 € und auf 45 % ab 277.826 €1. Für Verheiratete gelten mit dem Splitting die doppelten Grenzen.
Inhalt8 Kapitel
- Einkommensteuertabelle 2026 für Ledige und Verheiratete
- Wie lese ich die Einkommensteuertabelle?
- Die fünf Tarifzonen der Einkommensteuer 2026
- Grundtabelle und Splittingtabelle 2026: der Unterschied
- Was ändert sich in der Einkommensteuertabelle 2026 gegenüber 2025?
- Solidaritätszuschlag in der Einkommensteuertabelle 2026
- Typische Fälle: Wer zahlt wie viel Einkommensteuer 2026?
- Einkommensteuer aus der Tabelle senken: welche Wege es gibt
01Einkommensteuertabelle 2026 für Ledige
Einkommensteuertabelle 2026 für Ledige und Verheiratete
Die Tabelle unten ist nach der Formel im Gesetz gerechnet, Euro für Euro1. Sie zeigt für jedes zu versteuernde Einkommen von 15.000 € bis 300.000 € fünf Werte. Links steht das Einkommen. Daneben steht die Steuer für Ledige (Grundtabelle) und ganz rechts die Steuer für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden (Splittingtabelle).
Der Solidaritätszuschlag ist schon eingerechnet. Ihn zahlen aber nur Ledige mit sehr hoher Steuer, mehr dazu weiter unten. Die Kirchensteuer ist nicht enthalten.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuer allein | Durchschnitt | Grenzsatz | Steuer zusammen (Splitting) |
|---|---|---|---|---|
| 15.000 € | 435 € | 2,9 % | 19,8 % | 0 € |
| 20.000 € | 1.570 € | 7,8 % | 24,9 % | 0 € |
| 25.000 € | 2.850 € | 11,4 % | 26,7 % | 42 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 14,1 % | 28,3 % | 870 € |
| 35.000 € | 5.670 € | 16,2 % | 30,1 % | 1.928 € |
| 40.000 € | 7.209 € | 18 % | 31,8 % | 3.140 € |
| 45.000 € | 8.835 € | 19,6 % | 33,6 % | 4.398 € |
| 50.000 € | 10.548 € | 21,1 % | 35,3 % | 5.700 € |
| 55.000 € | 12.347 € | 22,4 % | 37 % | 7.046 € |
| 60.000 € | 14.233 € | 23,7 % | 38,7 % | 8.434 € |
| 65.000 € | 16.205 € | 24,9 % | 40,5 % | 9.864 € |
| 70.000 € | 18.264 € | 26,1 % | 42 % | 11.340 € |
| 75.000 € | 20.366 € | 27,2 % | 47 % | 12.858 € |
| 80.000 € | 22.716 € | 28,4 % | 47 % | 14.418 € |
| 85.000 € | 25.065 € | 29,5 % | 47 % | 16.022 € |
| 90.000 € | 27.415 € | 30,5 % | 47 % | 17.670 € |
| 95.000 € | 29.765 € | 31,3 % | 47 % | 19.362 € |
| 100.000 € | 32.115 € | 32,1 % | 47 % | 21.096 € |
| 110.000 € | 36.815 € | 33,5 % | 47 % | 24.694 € |
| 120.000 € | 41.424 € | 34,5 % | 44,3 % | 28.466 € |
| 130.000 € | 45.855 € | 35,3 % | 44,3 % | 32.410 € |
| 140.000 € | 50.286 € | 35,9 % | 44,3 % | 36.528 € |
| 150.000 € | 54.717 € | 36,5 % | 44,3 % | 40.731 € |
| 160.000 € | 59.148 € | 37 % | 44,3 % | 45.431 € |
| 170.000 € | 63.579 € | 37,4 % | 44,3 % | 50.131 € |
| 180.000 € | 68.010 € | 37,8 % | 44,3 % | 54.831 € |
| 190.000 € | 72.441 € | 38,1 % | 44,3 % | 59.531 € |
| 200.000 € | 76.872 € | 38,4 % | 44,3 % | 64.230 € |
| 210.000 € | 81.303 € | 38,7 % | 44,3 % | 68.930 € |
| 220.000 € | 85.734 € | 39 % | 44,3 % | 73.630 € |
| 230.000 € | 90.165 € | 39,2 % | 44,3 % | 78.330 € |
| 240.000 € | 94.596 € | 39,4 % | 44,3 % | 82.847 € |
| 250.000 € | 99.027 € | 39,6 % | 44,3 % | 87.278 € |
| 260.000 € | 103.458 € | 39,8 % | 44,3 % | 91.709 € |
| 270.000 € | 107.889 € | 40 % | 44,3 % | 96.140 € |
| 280.000 € | 112.388 € | 40,1 % | 47,5 % | 100.571 € |
| 290.000 € | 117.136 € | 40,4 % | 47,5 % | 105.002 € |
| 300.000 € | 121.883 € | 40,6 % | 47,5 % | 109.433 € |
Eigene Berechnung nach § 32a EStG, Tarif 2026 2, mit Solidaritätszuschlag 3, ohne Kirchensteuer. Splitting: doppelte Steuer auf das halbe gemeinsame Einkommen (§ 32a Abs. 5 EStG). Gerundet.
Ihr Einkommen liegt zwischen zwei Zeilen? Dann liegt Ihre Steuer auch zwischen den beiden Werten. Genau auf den Euro rechnet unser Einkommensteuer-Rechner 2026, den Sie unter „Weiter im Thema“ finden.
02Wie lese ich die
Wie lese ich die Einkommensteuertabelle?
Die Tabelle hat fünf Spalten. Jede beantwortet eine eigene Frage.
- Zu versteuerndes Einkommen: Das ist nicht Ihr Bruttogehalt. Es ist das, was nach allen Abzügen übrig bleibt. Es steht in Ihrem letzten Steuerbescheid4.
- Steuer allein: So viel Einkommensteuer zahlt eine ledige Person im ganzen Jahr.
- Durchschnitt: Welcher Anteil vom ganzen Einkommen an das Finanzamt geht. Das ist Ihr Durchschnittssteuersatz.
- Grenzsatz: So viel Steuer fällt auf jeden zusätzlichen Euro. Das ist Ihr Grenzsteuersatz. Er zeigt, was eine Gehaltserhöhung oder ein Abzug wirklich bringt.
- Steuer zusammen (Splitting): So viel zahlt ein Ehepaar zusammen, wenn das gemeinsame Einkommen in der linken Spalte steht.
Beispiel
Anna ist ledig. Ihr zu versteuerndes Einkommen ist 60.000 €. In der Tabelle stehen dafür 14.233 € Steuer im Jahr, also rund 1.186 € im Monat. Ihr Durchschnitt ist 23,7 %. Ihr Grenzsatz ist rund 39 %. Bekommt Anna 1.000 € mehr, gehen davon rund 387 € an das Finanzamt. Ein Ehepaar mit zusammen 60.000 € zahlt nur 8.434 €. Eigene Berechnung nach § 32a EStG1.
Wichtig: Der Durchschnitt ist immer kleiner als der Grenzsatz. Niemand zahlt 42 % auf das ganze Einkommen. Die 42 % gelten nur für die Euro über der Grenze.
Was heißt das für Sie?
Je weiter unten Sie in der Tabelle stehen, desto mehr zählt jeder Abzug
Bei 42 % Grenzsatz bringt jeder Euro, den Sie absetzen dürfen, 42 Cent zurück, mit Soli bis zu 47 Cent. Bei einer vermieteten Wohnung zählen Zinsen und Abschreibung dazu. Ob das zu Ihrer Situation passt, rechnen wir kostenlos mit Ihnen durch, mit Ihren echten Zahlen.
- Wie viel Steuer Sie mit einer vermieteten Wohnung zurückholen können
- Was die Wohnung Sie im Monat wirklich kostet
- Ob das zu Ihrer Situation passt, ehrlich und ohne Druck
03Die fünf Tarifzonen der
Die fünf Tarifzonen der Einkommensteuer 2026
Das Gesetz teilt das Einkommen in fünf Zonen1. In jeder Zone gilt eine andere Formel. Darum steigt die Steuer nicht in Stufen, sondern gleitend.
| Zone | 2026 (Ledige) | 2025 (Ledige) | Steuer auf jeden weiteren Euro |
|---|---|---|---|
| 1. Grundfreibetrag | bis 12.348 € | bis 12.096 € | 0 % |
| 2. Eingangszone | 12.349 bis 17.799 € | 12.097 bis 17.443 € | 14 % bis rund 24 % |
| 3. Progressionszone | 17.800 bis 69.878 € | 17.444 bis 68.480 € | rund 24 % bis 42 % |
| 4. Spitzensteuersatz | 69.879 bis 277.825 € | 68.481 bis 277.825 € | 42 % |
| 5. Reichensteuer | ab 277.826 € | ab 277.826 € | 45 % |
Grenzen nach § 32a Abs. 1 EStG für 2026 und 20251,5. Sätze ohne Solidaritätszuschlag. Für Ehepaare mit Splitting gilt das Doppelte: 24.696 €, 139.758 € und 555.652 € (eigene Rechnung).
Zone 1: Bis zum Grundfreibetrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Dieses Geld braucht jeder zum Leben.
Zone 2 und 3: Hier steigt der Satz Euro für Euro. Am Anfang sind es 14 Cent je Euro, an der Grenze zum Spitzensteuersatz 42 Cent. Fachleute nennen das Progression.
Zone 4: Ab 69.879 € bleibt der Satz bei 42 %. Das ist der Spitzensteuersatz. Viele Angestellte mit gutem Gehalt erreichen ihn.
Zone 5: Ab 277.826 € steigt der Satz auf 45 %. Das nennt man oft Reichensteuer.
Wer die Formel selbst nachrechnen will: In Zone 3 rechnet das Gesetz mit z, dem Zehntausendstel des Einkommens über 17.799 €. Die Steuer ist (173,10 × z + 2.397) × z + 1.034,87 €, abgerundet auf volle Euro1. Bei 45.000 € ist z = 2,7201. Heraus kommen 8.835 €, genau wie in der Tabelle.
04Grundtabelle und Splittingtabelle 2026
Grundtabelle und Splittingtabelle 2026: der Unterschied
Die Grundtabelle gilt für alle, die allein veranlagt werden: Ledige, Geschiedene und Ehepaare, die getrennt abrechnen.
Die Splittingtabelle gilt für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden. Das Finanzamt legt beide Einkommen zusammen, teilt die Summe durch zwei und nimmt die Steuer darauf mal zwei1. So sieht es aus, als hätte jeder genau die Hälfte verdient.
Das hilft vor allem Paaren, bei denen einer viel mehr verdient als der andere. Verdienen beide gleich viel, bringt das Splitting nichts.
Beispiel
Tom verdient 100.000 €, Lisa 20.000 € (zu versteuerndes Einkommen). Allein veranlagt zahlen sie zusammen rund 33.685 € Steuer. Zusammen veranlagt rechnet das Finanzamt mit 2 × 60.000 € und kommt auf 28.466 €. Das sind rund 5.219 € weniger im Jahr. Verdienen beide je 60.000 €, zahlen sie in beiden Fällen 28.466 €. Eigene Berechnung nach § 32a EStG mit Soli1,6.
05Was ändert sich in
Was ändert sich in der Einkommensteuertabelle 2026 gegenüber 2025?
Für 2026 hat der Gesetzgeber die Grenzen leicht angehoben5. Der Grundfreibetrag steigt um 252 € auf 12.348 €. Der Spitzensteuersatz beginnt erst bei 69.879 € statt bei 68.481 €. Dadurch zahlt jeder mit Einkommen über dem Grundfreibetrag etwas weniger.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuer 2025 | Steuer 2026 | Weniger Steuer |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 1.639 € | 1.570 € | 69 € |
| 30.000 € | 4.303 € | 4.217 € | 86 € |
| 40.000 € | 7.320 € | 7.209 € | 111 € |
| 50.000 € | 10.691 € | 10.548 € | 143 € |
| 60.000 € | 14.415 € | 14.233 € | 182 € |
| 75.000 € | 20.588 € | 20.364 € | 224 € |
| 100.000 € | 31.088 € | 30.864 € | 224 € |
Eigene Berechnung nach § 32a EStG für 2025 und 20265,1, Ledige, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Eine Tabelle für 2027 gibt es noch nicht: Im Gesetz steht bisher nur der Tarif ab 2026 (Stand 04.11.2026).
06Solidaritätszuschlag in der Einkommensteuertabelle
Solidaritätszuschlag in der Einkommensteuertabelle 2026
Den Soli zahlen nur Ledige mit mehr als 20.350 € und Ehepaare mit mehr als 40.700 € Einkommensteuer im Jahr7. Das entspricht bei Ledigen einem zu versteuernden Einkommen ab rund 74.970 €, bei Ehepaaren ab rund 150.000 € (eigene Rechnung).
Über der Grenze kommt der Soli nicht sofort voll. Er steigt langsam an: höchstens 11,9 % vom Betrag über der Freigrenze, bis er die vollen 5,5 % der Steuer erreicht6. Das ist bei Ledigen bei rund 116.600 € zu versteuerndem Einkommen der Fall.
Für Ihren Grenzsatz heißt das:
- Bis rund 74.970 €: höchstens 42 %, kein Soli.
- Von rund 74.970 € bis rund 116.600 €: rund 47 % auf jeden weiteren Euro (42 % Steuer plus 11,9 % davon als Soli).
- Von rund 116.600 € bis 277.825 €: rund 44,3 % (42 % plus 5,5 % davon).
- Ab 277.826 €: rund 47,5 % (45 % plus 5,5 % davon).
Das sind Rechenwerte aus dem Gesetz1,6. Darum zeigt die Tabelle oben in diesem Bereich einen Grenzsatz über 42 %.
07Typische Fälle
Typische Fälle: Wer zahlt wie viel Einkommensteuer 2026?
Die Tabelle gilt für alle, egal wie das Geld verdient wird. Was sich unterscheidet, ist der Weg zum zu versteuernden Einkommen.
- Angestellte: Der Arbeitgeber zieht jeden Monat Lohnsteuer ab. Sie ist eine Vorauszahlung. Mit der Steuererklärung rechnet das Finanzamt nach der Tabelle ab. Wer mehr Werbungskosten hat als die Pauschale von 1.230 €8, bekommt oft Geld zurück. Beispiel: 45.000 € zu versteuerndes Einkommen ergeben 8.835 € Steuer, im Schnitt 19,6 %.
- Paare: Mit Splitting zählt das gemeinsame Einkommen. Zusammen 90.000 € ergeben 17.670 €. Allein veranlagt mit 70.000 € und 20.000 € wären es 19.834 €.
- Selbstständige: Statt Lohn zählt der Gewinn. Lohnsteuer gibt es nicht. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest und rechnet am Ende nach derselben Tabelle ab.
- Beamte: Für sie gilt dieselbe Tabelle wie für Angestellte. Auch bei ihnen wird jeden Monat Lohnsteuer abgezogen.
- Rentner: Nur ein Teil der Rente ist steuerpflichtig. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 %9. Auf den Rest wendet das Finanzamt dieselbe Tabelle an.
- Eltern: Das Finanzamt prüft, ob das Kindergeld (259 € im Monat 2026) oder der Kinderfreibetrag (3.414 € je Elternteil) mehr bringt5. Bei hohem Einkommen ist es oft der Freibetrag. Er senkt das zu versteuernde Einkommen.
08Einkommensteuer aus der Tabelle
Einkommensteuer aus der Tabelle senken: welche Wege es gibt
Die Tabelle selbst kann niemand ändern. Was Sie ändern können, ist die linke Spalte: Ihr zu versteuerndes Einkommen. Jeder Euro, den Sie absetzen dürfen, rutscht Sie in der Tabelle ein Stück nach oben.
- Werbungskosten: Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildung, Homeoffice.
- Altersvorsorge: Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge oder zur Basisrente (Rürup) mindern das Einkommen. Die Rente wird dafür später versteuert.
- Spenden: Sie zählen als Sonderausgaben10.
- Handwerker im eigenen Haushalt: 20 % vom Lohnanteil gehen direkt von der Steuer ab, höchstens 1.200 € im Jahr11.
- Vermietete Wohnung: Zinsen, Abschreibung und Reparaturen sind Werbungskosten. Ist das mehr als die Miete, sinkt das Einkommen.
Wie stark das wirkt, zeigt die Spalte Grenzsatz. Bei 38 % bringen 1.000 € Abzug rund 380 € zurück, bei 47 % rund 470 €. Alle Wege im Vergleich, mit Vor- und Nachteilen, stehen im Ratgeber „Steuern sparen für Gutverdiener“.
Beispielrechnung
IMOVIA-Musterwohnung für 300.000 €, ganz über einen Kredit bezahlt, 4,5 % Zins. In den ersten drei Jahren sind Zinsen, Abschreibung und Erhaltungsaufwendungen rund 25.320 € höher als die Miete. Im Beispiel werden Erhaltungsaufwendungen angesetzt, die im Kaufpreis enthalten sind. Ob und wann sie sofort absetzbar sind, prüft das Finanzamt im Einzelfall (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)12. Bei 75.000 € zu versteuerndem Einkommen sinkt die Steuer dadurch um rund 9.930 € im Jahr (nachgerechnet nach § 32a EStG 2026 mit Soli). Ab dem vierten Jahr sind es noch rund 3.700 € im Jahr. Modellrechnung mit Annahmen, keine Zusage und keine Steuerberatung. Sie zahlen trotzdem in den ersten drei Jahren rund 0 € und ab dem vierten Jahr rund 95 € Eigenanteil im Monat und die Kaufnebenkosten.
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Häufige Fragen
Häufige Fragen: Einkommensteuertabelle 2026
Wie viel Steuer zahle ich bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen?
Als Lediger 10.548 € im Jahr, das sind im Schnitt 21,1 %. Als Ehepaar mit zusammen 50.000 € sind es 5.700 €. Eigene Berechnung nach § 32a EStG 20261, ohne Kirchensteuer.
Ab welchem Einkommen zahlt man 2026 Einkommensteuer?
Ledige ab einem zu versteuernden Einkommen über 12.348 €, Ehepaare mit Splitting über 24.696 €1. Darunter ist die Steuer null.
Warum steht in der Tabelle ein Grenzsatz über 42 %?
Weil der Soli eingerechnet ist. Bei Ledigen zwischen rund 74.970 € und 116.600 € steigt er schnell an, darum stehen dort rund 47 %. Danach sind es rund 44,3 %6.
Was ist der Unterschied zwischen Grundtabelle und Splittingtabelle?
Die Grundtabelle gilt für Ledige. Die Splittingtabelle gilt für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden: Steuer auf das halbe gemeinsame Einkommen mal zwei1. Das senkt die Steuer, wenn einer viel mehr verdient als der andere.
Ist die Kirchensteuer in der Einkommensteuertabelle enthalten?
Nein. Die Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer Kirche. Sie wird als Prozentsatz der Einkommensteuer berechnet, und der Satz hängt vom Bundesland ab.
Gilt die Einkommensteuertabelle auch für die Lohnsteuer?
Ja, die Lohnsteuer folgt demselben Tarif. Sie wird nur jeden Monat nach Ihrer Steuerklasse vorab abgezogen. Mit der Steuererklärung rechnet das Finanzamt nach der Jahrestabelle genau ab.
Gibt es schon eine Einkommensteuertabelle 2027?
Noch nicht. Im Gesetz steht bisher nur der Tarif ab 2026 (Stand 04.11.2026). Sobald der Tarif für 2027 beschlossen ist, rechnen wir die Tabelle neu.
Wo finde ich die amtliche Einkommensteuertabelle?
Der Tarif steht als Formel in § 32a EStG1. Die Tabelle auf dieser Seite ist genau nach dieser Formel gerechnet. Zum Gegenprüfen eignet sich der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums.
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Kein Verkaufsdruck. Passt es nicht, sagen wir Ihnen das.
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Quellen
12 Belege anzeigen
- § 32a Einkommensteuergesetz, Tarif ab Veranlagungszeitraum 2026 Quelle öffnen
- § 32a Einkommensteuergesetz (Tarif ab 2026) Quelle öffnen
- §§ 3, 4 Solidaritätszuschlaggesetz Quelle öffnen
- § 2 Einkommensteuergesetz, Umfang der Besteuerung und zu versteuerndes Einkommen Quelle öffnen
- Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 449 (Tarif 2025 und 2026, Kindergeld, Kinderfreibetrag) Quelle öffnen
- § 4 Solidaritätszuschlaggesetz, Zuschlagsatz und Milderung Quelle öffnen
- § 3 Solidaritätszuschlaggesetz, Freigrenze ab 2026 Quelle öffnen
- § 9a Einkommensteuergesetz, Arbeitnehmer-Pauschbetrag Quelle öffnen
- § 22 Nr. 1 Einkommensteuergesetz, Besteuerungsanteil der Rente Quelle öffnen
- § 10b Einkommensteuergesetz, Spenden Quelle öffnen
- § 35a Einkommensteuergesetz, Handwerkerleistungen Quelle öffnen
- § 6 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz, anschaffungsnahe Herstellungskosten (15-%-Grenze in den ersten drei Jahren) Quelle öffnen
Stand: 04.11.2026. Alle Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit den genannten Annahmen und keine Zusage. Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
