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Werbungskosten. Einfach erklärt.
Werbungskosten sind Ausgaben, die Sie haben, um Mieteinnahmen zu erzielen, und die Sie deshalb von der Steuer absetzen dürfen.
Was sind Werbungskosten bei einer vermieteten Wohnung?
Werbungskosten sind Ausgaben, um Einnahmen zu erzielen und zu erhalten1. Bei einer vermieteten Wohnung gehören dazu zum Beispiel die Kreditzinsen, die Grundsteuer, Versicherungen und die AfA1. Auch Reparaturen und das Hausgeld, das Sie nicht auf den Mieter umlegen, zählen meist dazu. Die Tilgung zählt nicht dazu, denn mit ihr zahlen Sie nur den Kredit zurück. Vermieten Sie dauerhaft für weniger als die Hälfte der ortsüblichen Miete, dürfen Sie die Kosten nur anteilig absetzen, ab 66 % zählt die Vermietung voll2.
Beispiel
Beispiel im ersten Jahr: rund 13.400 € Zinsen und rund 9.277 € AfA ergeben zusammen rund 22.700 € Werbungskosten.
Stand 03.11.2026. Allgemeine Erklärung, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Verwandte Begriffe
- AfA (Abschreibung)Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist der Teil der Kaufkosten des Gebäudes, den Sie jedes Jahr von der Steuer absetzen dürfen.
- TilgungDie Tilgung ist der Teil Ihrer Kreditrate, mit dem Sie die Schulden bei der Bank Stück für Stück zurückzahlen.
- HausgeldDas Hausgeld ist der Betrag, den Sie als Wohnungseigentümer jeden Monat an die Eigentümergemeinschaft für die Kosten des Hauses zahlen.
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Quellen
- § 9 EStG, Werbungskosten Quelle öffnen
- § 21 EStG, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Quelle öffnen
Stand: Stand 03.11.2026. Alle Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit den genannten Annahmen und keine Zusage. Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
