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Hausgeld. Einfach erklärt.
Das Hausgeld ist der Betrag, den Sie als Wohnungseigentümer jeden Monat an die Eigentümergemeinschaft für die Kosten des Hauses zahlen.
Was ist das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?
Der Verwalter macht dafür jedes Jahr einen Wirtschaftsplan, und die Eigentümer beschließen die Vorauszahlungen1. Wie viel Sie zahlen, richtet sich nach Ihrem Anteil am Haus, wenn nichts anderes beschlossen ist2. Einen Teil, zum Beispiel Grundsteuer, Wasser und Heizung, dürfen Sie als Betriebskosten auf den Mieter umlegen, wenn das im Mietvertrag steht3,4. Kosten für Verwaltung und Reparaturen zahlen Sie selbst5. Nach dem Jahr gibt es eine Abrechnung, dann kann es eine Nachzahlung oder ein Guthaben geben1.
Beispiel
Bei 250 € Hausgeld im Monat legen Sie 180 € über die Nebenkosten auf den Mieter um und zahlen 70 € selbst.
Stand 03.11.2026. Allgemeine Erklärung, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Verwandte Begriffe
- ErhaltungsrücklageDie Erhaltungsrücklage ist das gemeinsame Sparkonto der Eigentümergemeinschaft für spätere Reparaturen am Haus, früher hieß sie Instandhaltungsrücklage.
- TeilungserklärungDie Teilungserklärung ist das Dokument beim Grundbuchamt, das ein Haus in einzelne Eigentumswohnungen aufteilt und festlegt, was wem gehört.
- WerbungskostenWerbungskosten sind Ausgaben, die Sie haben, um Mieteinnahmen zu erzielen, und die Sie deshalb von der Steuer absetzen dürfen.
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Quellen
- § 28 WEG, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht Quelle öffnen
- § 16 WEG, Nutzungen und Kosten Quelle öffnen
- § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten Quelle öffnen
- § 2 Betriebskostenverordnung, Aufstellung der Betriebskosten Quelle öffnen
- § 1 Betriebskostenverordnung, Betriebskosten Quelle öffnen
Stand: Stand 03.11.2026. Alle Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit den genannten Annahmen und keine Zusage. Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
