1. Startseite
  2. Lexikon
  3. Erhaltungsrücklage

Lexikon

Erhaltungsrücklage. Einfach erklärt.

Die Erhaltungsrücklage ist das gemeinsame Sparkonto der Eigentümergemeinschaft für spätere Reparaturen am Haus, früher hieß sie Instandhaltungsrücklage.

Was ist die Erhaltungsrücklage?

Eine angemessene Rücklage anzusparen gehört zur ordentlichen Verwaltung eines Hauses mit Eigentumswohnungen1. Die Eigentümer beschließen, wie viel jeder Monat für Monat einzahlt, der Betrag ist Teil des Hausgelds2. Der Verwalter zeigt jedes Jahr in einem Vermögensbericht, wie viel Geld in der Rücklage ist2. Die Rücklage dürfen Sie nicht auf den Mieter umlegen3. Reicht sie für eine große Reparatur nicht, können die Eigentümer beschließen, dass alle zusätzlich zahlen2.

Beispiel

Zahlen Sie 40 € im Monat in die Rücklage, kommen über zehn Jahre 4.800 € aus Ihrem Anteil zusammen.

Stand 03.11.2026. Allgemeine Erklärung, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Ihre Zahlen rechnen wir gern mit Ihnen durch.

Kostenlos und unverbindlich, am Telefon oder per Video. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Kapitalanlage zu Ihnen passt.

+49 1512 9489230 anrufen

Oder per Mail: office@imovia-gmbh.de

Quellen

  1. § 19 WEG, Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss Quelle öffnen
  2. § 28 WEG, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht Quelle öffnen
  3. § 1 Betriebskostenverordnung, Betriebskosten Quelle öffnen

Stand: Stand 03.11.2026. Alle Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit den genannten Annahmen und keine Zusage. Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.