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AfA (Abschreibung). Einfach erklärt.

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist der Teil der Kaufkosten des Gebäudes, den Sie jedes Jahr von der Steuer absetzen dürfen.

Was ist die AfA bei einer Immobilie?

Ein Gebäude nutzt sich ab, deshalb verteilt das Steuerrecht seine Kosten auf viele Jahre, der Grundstücksanteil zählt dabei nicht. Bei vermieteten Wohnungen sind es pro Jahr 3 % für Gebäude, die ab 2023 fertig wurden, 2 % für Baujahr 1925 bis 2022 und 2,5 % für Gebäude vor 19251. Wenn Sie belegen, dass das Gebäude kürzer hält, zum Beispiel mit einem Gutachten, darf die AfA höher sein1. Für neue Wohngebäude mit Baubeginn oder Kaufvertrag zwischen 1. Oktober 2023 und 30. September 2029 gibt es unter Bedingungen 5 % vom jeweiligen Restwert1. Die AfA zählt zu den Werbungskosten2.

Beispiel

Bei 231.920 € Gebäudeanteil eines Altbaus sind 2 % rund 4.640 € im Jahr, mit Gutachten über 25 Jahre Restnutzungsdauer wären es 4 %, also rund 9.277 €.

Stand 03.11.2026. Allgemeine Erklärung, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

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Quellen

  1. § 7 EStG, Absetzung für Abnutzung Quelle öffnen
  2. § 9 EStG, Werbungskosten Quelle öffnen

Stand: Stand 03.11.2026. Alle Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit den genannten Annahmen und keine Zusage. Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.