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IMOVIA FAKTENCHECK · ALLE ZAHLEN MIT QUELLE · 11/2026

Altersvorsorge und Rente

Pension Beamte 2026. So rechnen Sie, und so klappt die Altersvorsorge für Beamte.

Sie sind Beamtin oder Beamter und wollen wissen, wie viel Pension Sie bekommen? Hier rechnen Sie es Schritt für Schritt aus. Sie sehen auch, was nach Steuer bleibt und wo noch eine Lücke ist.

Hannes Ruopp

Geschrieben von Hannes Ruopp, Gründer von IMOVIA

Geprüft am 04.11.2026 · alle Zahlen mit Quelle

H. Ruopp
Frau sitzt im hellen Büro am Schreibtisch und prüft ein Schreiben

Kurz gesagt

Beamte bekommen im Ruhestand eine Pension von ihrem Dienstherrn, keine gesetzliche Rente. Für jedes Dienstjahr gibt es 1,79375 % der letzten Bezüge, nach 40 Jahren höchstens 71,75 %2. Im Schnitt lag die Pension im Januar 2025 bei 3.416 € brutto im Monat1. Davon gehen noch Steuer und die private Krankenversicherung ab.

  • 3.416 €durchschnittliche Pension brutto im Monat, Januar 20251
  • 71,75 %der Bezüge sind die höchste Pension, nach 40 Dienstjahren2
  • 3,6 %weniger Pension für jedes Jahr, das Sie früher gehen2
  • 70 %der Krankheitskosten zahlt beim Bund die Beihilfe im Ruhestand9

01Ihre Lage

Pension Beamte 2026. Ihr Geld im Alter kommt vom Dienstherrn.

Als Beamter zahlen Sie nicht in die Rentenkasse ein. Im Ruhestand bekommen Sie dafür eine Pension von Bund, Land oder Gemeinde. Wie hoch sie ist, hängt von zwei Dingen ab: Ihren letzten Bezügen und Ihren Dienstjahren.

  • 3.416 €Pension bekamen Pensionäre im Januar 2025 im Schnitt, brutto im Monat1
  • 1.418.800Pensionärinnen und Pensionäre gab es am 1. Januar 20251
  • 40 JahreDienstzeit braucht es für die höchste Pension von 71,75 %2
Mehr dazuWarum das wichtig ist: Hier steht, was die Pension ist und wer sie bekommt.

Was ist die Pension für Beamte?

Die Pension heißt im Gesetz Ruhegehalt. Sie ist das Geld, das Beamte im Ruhestand jeden Monat bekommen. Sie kommt nicht von der Deutschen Rentenversicherung, sondern vom Dienstherrn. Das ist der Staat, für den Sie arbeiten: der Bund, ein Land oder eine Gemeinde.

Die Pension richtet sich nach Ihren ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Das sind vor allem Ihr Grundgehalt und der Familienzuschlag der Stufe 13. Für jedes Jahr im Dienst gibt es einen festen Prozentsatz davon.

Wie hoch ist die Pension im Schnitt?

Im Januar 2025 bekamen Pensionärinnen und Pensionäre im öffentlichen Dienst im Schnitt 3.416 € brutto im Monat. Das waren 5,4 % mehr als ein Jahr vorher. Vor zehn Jahren lag der Schnitt bei 2.730 €1. Die Zahl gilt für alle zusammen: Bund, Länder und Gemeinden.

Zum Vergleich: Die durchschnittliche gesetzliche Altersrente lag Ende 2024 bei 1.154 € im Monat4. Die Zahlen lassen sich nicht eins zu eins vergleichen. Die Pension ist brutto angegeben, die Rente nach Kranken- und Pflegebeitrag.

Wann gehen Beamte in Pension?

Bundesbeamte erreichen die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge gilt eine Übergangszeit, zum Beispiel 66 Jahre für den Jahrgang 19585. Die Länder haben dafür eigene Gesetze.

Die Pension klingt gut. Aber auch sie ist kleiner als Ihr Gehalt.

Weiter: Das Problem

02Das Problem

Pensionslücke. Auch die Pension ist kleiner als Ihr Gehalt.

Die Pension beträgt höchstens 71,75 % Ihrer Bezüge, und das erst nach 40 Dienstjahren. Wer weniger Jahre hat, bekommt weniger. Dazu gehen noch Steuer und Krankenversicherung ab.

Mann in Hemd und Krawatte steht mit einer Tasse am Fenster und schaut nachdenklich hinaus
  1. Angenommene Bezüge, brutto im Monat4.000 €Beispiel, angenommen
  2. Pension nach 40 Dienstjahren2.870 €71,75 % der Bezüge
  3. Pension nach 35 Dienstjahren2.511 €62,78 % der Bezüge
  4. Pension nach 30 Dienstjahren2.153 €53,81 % der Bezüge
Eigene Beispielrechnung nach Bundesrecht: Bezüge × 1,79375 % × Dienstjahre, höchstens 71,75 %2. Brutto, vor Steuer und Krankenversicherung.
Mehr dazuWarum das wichtig ist: Drei Gründe machen die Pensionslücke größer, als viele denken.

Was ist die Pensionslücke?

Die Pensionslücke ist der Unterschied zwischen dem Geld, das Sie im Alter brauchen, und Ihrer Pension nach Abzügen. Sie ist das Gegenstück zur Rentenlücke bei Angestellten.

Die Pension ist oft höher als die gesetzliche Rente. Die Lücke ist deshalb oft kleiner als bei Angestellten. Zum Vergleich: Wer als Angestellter 45 Jahre genau den Durchschnitt verdient, bekommt rund 44 % seines Bruttogehalts als Rente. Eigene Rechnung: 45 × 42,52 € = 1.913 € von 4.329 €6,7. Ganz weg ist die Lücke bei Beamten aber nicht.

3 Gründe für die Pensionslücke

  1. Viele schaffen keine 40 Jahre.

    Die volle Pension gibt es erst nach 40 ruhegehaltfähigen Dienstjahren2. Wer später Beamter wird, kommt oft auf weniger Jahre. Jedes fehlende Jahr kostet 1,79375 % der Bezüge.

  2. Die Pension wird versteuert.

    Die Pension zählt als Arbeitslohn8. Nur ein kleiner Teil bleibt steuerfrei. Im Beispiel unten gehen rund 430 € im Monat an das Finanzamt.

  3. Die Krankenversicherung bleibt.

    Auch im Ruhestand zahlen Sie Ihre private Krankenversicherung weiter. Beim Bund zahlt die Beihilfe dann 70 % der Krankheitskosten9. Den Rest sichern Sie selbst ab.

Wer früher in den Ruhestand geht, bekommt zusätzlich einen Abschlag. Mehr dazu weiter unten im Kapitel Versorgungsabschlag.

Wie viel Pension ist es bei Ihnen? Rechnen Sie es aus.

Weiter: Selbst rechnen

03Selbst rechnen

Pension berechnen. Bezüge mal 1,79375 % mal Dienstjahre.

So rechnen Sie Ihre Pension selbst aus. Sie brauchen nur zwei Zahlen: Ihre ruhegehaltfähigen Bezüge und Ihre Dienstjahre.

So geht die Rechnung

Pension = ruhegehaltfähige Bezüge × 1,79375 % × Dienstjahre. Höchstens 71,75 % der Bezüge, das sind 40 Jahre2.

DienstjahreAnteil der BezügePension bei 4.000 €Pension bei 5.500 €
30 Jahre53,81 %2.152,50 €2.959,69 €
35 Jahre62,78 %2.511,25 €3.452,97 €
40 Jahre71,75 %2.870,00 €3.946,25 €

Eigene Beispielrechnung nach Bundesrecht mit angenommenen ruhegehaltfähigen Bezügen von 4.000 € und 5.500 € brutto im Monat2. Pension brutto, ohne Abschlag. Bund und Länder haben eigene Gesetze. In Baden-Württemberg gelten dieselben Prozentsätze10.

Mehr dazuWarum das wichtig ist: So finden Sie Ihre eigenen Zahlen, und das zählt mit.

Pension berechnen in 4 Schritten

  1. Bezüge nachsehen. Nehmen Sie Ihr Grundgehalt und, falls Sie ihn bekommen, den Familienzuschlag der Stufe 13. Beides steht auf Ihrer Bezügemitteilung.
  2. Dienstjahre zählen. Zählen Sie die Jahre, die Sie bis zum Ruhestand als Beamter im Dienst sein werden.
  3. Prozentsatz ausrechnen. Dienstjahre mal 1,79375 %. Mehr als 71,75 % gibt es nicht2.
  4. Mit den Bezügen malnehmen. Das Ergebnis ist Ihre Pension brutto im Monat, in heutigem Geld.

Beispiel

Angenommen, Sie haben 4.500 € ruhegehaltfähige Bezüge und kommen auf 32 Dienstjahre. 32 × 1,79375 % = 57,4 %. 4.500 € × 57,4 % = 2.583 € Pension brutto im Monat. Eigene Beispielrechnung.

Was zählt zu den ruhegehaltfähigen Bezügen?

Dazu gehören das Grundgehalt, der Familienzuschlag der Stufe 1 und weitere Bezüge, die das Gesetz ausdrücklich als ruhegehaltfähig nennt3. Wichtig: Haben Sie die Bezüge Ihres letzten Amts nicht mindestens 2 Jahre bekommen, zählen nur die Bezüge des Amts davor3. Eine Beförderung weniger als 2 Jahre vor dem Ruhestand zählt für die Pension also noch nicht.

Gibt es eine Mindestpension?

Ja. Beim Bund beträgt die Pension mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge. Ist es günstiger, gibt es 65 % aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4, plus 30,68 €. Das gilt nicht, wenn Sie weniger als 5 Jahre im Dienst waren2. In Baden-Württemberg sind es ebenfalls mindestens 35 %, sonst 57 % aus der Endstufe A 710.

Unsere Rechnung ist eine Vereinfachung. Sie zeigt, wie die Pension grundsätzlich entsteht. Ihre genaue Pension berechnet Ihre Versorgungsstelle. Fragen Sie dort nach einer Auskunft.

Und was davon bleibt auf Ihrem Konto? Das zeigt das Ergebnis.

Weiter: Ihr Ergebnis

04Ihr Ergebnis

Pension Beamte nach Steuer. Im Beispiel bleiben von 2.870 € rund 2.440 €.

Die Zahl in der Tabelle ist brutto. Erst gehen Steuer und dann die Krankenversicherung ab. Im Beispiel mit 40 Dienstjahren und 4.000 € Bezügen sieht das so aus:

  1. Pension brutto, 40 Jahre, 4.000 € Bezüge2.870 €angenommen
  2. Davon Lohnsteuer, ungefähr428 €Tarif 2026, ledig, vereinfacht
  3. Bleibt vor der Krankenversicherung2.442 €davon zahlen Sie noch Ihre private Krankenversicherung
Eigene Beispielrechnung: Versorgungsbeginn 2026, Freibetrag 960 € plus 288 € im Jahr8, Tarif 202611. Ohne Werbungskosten und ohne Abzug der Versicherungsbeiträge, die echte Steuer ist deshalb eher etwas niedriger.
Mehr dazuWarum das wichtig ist: So kommen die Zahlen zustande, und so sieht es bei höheren Bezügen aus.

Die Rechnung Schritt für Schritt

Beispiel

2.870 € Pension im Monat sind 34.440 € im Jahr. Steuerfrei bleiben 960 € Versorgungsfreibetrag plus 288 € Zuschlag, zusammen 1.248 €8. Zu versteuern sind 33.192 €. Darauf fallen nach dem Tarif 2026 rund 5.134 € Steuer an11, das sind rund 428 € im Monat. Es bleiben rund 2.442 €. Eigene Beispielrechnung, ledig, ohne Kirchensteuer.

Bei 5.500 € Bezügen und 40 Dienstjahren sind es 3.946 € Pension brutto. Nach rund 767 € Steuer im Monat bleiben rund 3.179 €. Gleicher Rechenweg, eigene Beispielrechnung.

Von dem Betrag, der bleibt, zahlen Sie noch Ihre private Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Wie viel das ist, hängt von Ihrem Vertrag ab. Fragen Sie Ihre Versicherung, wie hoch der Beitrag im Ruhestand sein wird.

Was heißt das für Sie?

Rechnen Sie ehrlich: Brauchen Sie im Alter mehr als das, was nach Steuer und Krankenversicherung bleibt? Dann haben Sie eine Pensionslücke. Viele wollen im Alter in etwa so leben wie vorher. Je weniger Dienstjahre Sie haben, desto größer wird die Lücke.

Was wäre, wenn andere Ihre Altersvorsorge mitbezahlen?

Als Beamter bekommen Sie mit Einwilligung die Riester-Zulage vom Staat. Bei einer vermieteten Wohnung zahlen Mieter und Finanzamt mit.

  • Riester-ZulageDer Staat gibt bis zu 175 € im Jahr dazu.
  • KinderzulageFür jedes Kind ab Jahrgang 2008 bis zu 300 €.
  • Vermietete WohnungMieter und Finanzamt zahlen mit.
Älteres Paar geht Arm in Arm eine ruhige Straße entlang, von hinten gesehen

Eine Möglichkeit

Altersvorsorge für Beamte mit Wohnung. Mieter und Finanzamt zahlen mit.

Bei einer vermieteten Wohnung zahlen Sie die Rate nicht allein. Die Miete trägt den größten Teil. Die Steuerersparnis trägt einen weiteren Teil.

Jahre 1 bis 3

Mieter1.100 €Finanzamt deckt den Rest470 €

Kosten im Monat: 1.570 € (Rate plus nicht umlagefähige Kosten)

Ab Jahr 4

Mieter1.165 €Finanzamt310 €Sie95 €

Kosten im Monat: 1.570 € (Rate plus nicht umlagefähige Kosten)

Beispielrechnung mit der IMOVIA-Musterwohnung: 300.000 €, 4,5 % Zins, 1,5 % Tilgung. In den Jahren 1 bis 3 deckt die Steuererstattung von rund 9.930 € im Jahr (rund 830 € im Monat) den Rest der Kosten, Ihr Anteil liegt bei rund 0 €. Ob Erhaltungsaufwand sofort absetzbar ist, prüft das Finanzamt im Einzelfall. Keine Zusage, keine Steuerberatung.

In unserer Beispielrechnung bleiben in den ersten drei Jahren rund 0 € im Monat bei Ihnen, ab dem vierten Jahr rund 95 €. Ist die Wohnung bis zur Pension abbezahlt, bringt sie im Alter Miete zusätzlich zur Pension.

Das ist eine Möglichkeit unter mehreren, mit Risiken wie Leerstand oder Reparaturen. Ob sie zu Ihrer Situation passt, rechnen wir kostenlos mit Ihnen durch.

Das sollten Sie wissen

  • Sie nehmen einen Kredit auf.
  • Die Miete kann ausfallen, zum Beispiel bei Leerstand.
  • Reparaturen und Erhalt kosten Geld.
  • Eine Wohnung lässt sich nicht schnell verkaufen.

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Zum Nachlesen

Zum Nachlesen. Alles Weitere zur Pension für Beamte.

Hier steht, was ein früherer Ruhestand kostet, wie die Pension versteuert wird, wie Sie im Alter krankenversichert sind und wie Beamte zusätzlich vorsorgen.

  1. AFrüher gehenWer früher geht, bekommt 3,6 % weniger je Jahr
  2. BPension versteuernDie Pension ist Arbeitslohn, ein kleiner Teil bleibt frei
  3. CKrankenversicherungDie Beihilfe zahlt im Ruhestand 70 %
  4. DVorsorge für BeamteRiester geht auch für Beamte, mit Einwilligung
  5. EBund und LänderJedes Land hat eigene Gesetze

AFrüher gehen

Pension Beamte: Versorgungsabschlag. Wer früher geht, bekommt 3,6 % weniger je Jahr.

Gehen Sie vor der Altersgrenze in den Ruhestand, wird die Pension gekürzt. Für jedes Jahr früher sind es 3,6 % weniger2.

  1. Pension ohne Abschlag2.870 €40 Dienstjahre, 4.000 € Bezüge
  2. 1 Jahr früher2.767 €3,6 % weniger
  3. 2 Jahre früher2.663 €7,2 % weniger
  4. 3 Jahre früher2.560 €10,8 % weniger
Eigene Beispielrechnung: Annahme, 40 Dienstjahre sind schon erreicht. Abschlag 3,6 % je Jahr2.
Mehr dazuWarum das wichtig ist: Hier steht, wie hoch der Abschlag höchstens ist und wann er wegfällt.

Wie hoch ist der Versorgungsabschlag höchstens?

Der Abschlag ist begrenzt. Je nach Grund für den früheren Ruhestand sind es beim Bund höchstens 10,8 % oder höchstens 14,4 %. Bei Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, sind es höchstens 10,8 %2. 10,8 % entsprechen drei Jahren, 14,4 % vier Jahren.

Wann gibt es keinen Abschlag?

Beim Bund entfällt der Abschlag in zwei Fällen. Erstens beim Ruhestand auf Antrag, wenn Sie mit 65 Jahren mindestens 45 Jahre ruhegehaltfähige Zeiten haben. Dazu zählen auch Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Zweitens bei Dienstunfähigkeit, wenn Sie mit 63 Jahren mindestens 40 Jahre haben2.

In Baden-Württemberg ist der Abschlag gleich: 3,6 % je Jahr, höchstens 10,8 % oder 14,4 %10.

BPension versteuern

Pension Beamte und Steuer. Die Pension ist Arbeitslohn, ein kleiner Teil bleibt frei.

Die Pension zählt für das Finanzamt als Arbeitslohn8. Steuerfrei bleibt nur der Versorgungsfreibetrag. Er wird jedes Jahr kleiner, für den Beginn Ihrer Pension aber festgeschrieben.

Beginn der PensionFreibetraghöchstensZuschlag
202513,2 %990 €297 €
202612,8 %960 €288 €
202712,4 %930 €279 €

Werte je Jahr laut § 19 Abs. 2 EStG8. Der Prozentsatz bezieht sich auf die Pension im Jahr.

Mehr dazuWarum das wichtig ist: Hier steht der Unterschied zur Steuer auf die gesetzliche Rente.

Pension und Rente: wer zahlt mehr Steuer?

Bei der gesetzlichen Rente ist ein fester Teil steuerfrei. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % der Rente12. Bei der Pension ist fast alles steuerpflichtig. Frei bleiben 2026 nur 960 € plus 288 € im Jahr, also 104 € im Monat. Das ist eigene Rechnung: 1.248 € geteilt durch 12.

Das heißt nicht, dass Sie viel Steuer zahlen. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr fällt keine Steuer an11. Erst was darüber liegt, wird besteuert. Ob Sie im Ruhestand Steuer zahlen und wie viel, hängt von allen Einkünften zusammen ab.

Was genau bei der gesetzlichen Rente gilt, steht im Ratgeber Rentenbesteuerung.

CKrankenversicherung

Pension Beamte und Krankenversicherung. Die Beihilfe zahlt im Ruhestand 70 %.

Einen Teil Ihrer Krankheitskosten zahlt der Dienstherr über die Beihilfe. Den Rest sichern Beamte selbst ab, oft über eine private Krankenversicherung. Beim Bund steigt der Teil der Beihilfe im Ruhestand.

  • 50 %der Krankheitskosten zahlt beim Bund die Beihilfe, solange Sie im Dienst sind, mit zwei oder mehr Kindern 70 %9
  • 70 %zahlt die Beihilfe beim Bund, wenn Sie Pension bekommen9
  • 30 %sichern Sie im Ruhestand selbst ab, meist über die private Krankenversicherung
Mehr dazuWarum das wichtig ist: Die Krankenversicherung ist einer der größten Abzüge von der Pension.

Was heißt das für Ihre Pension?

Die Beihilfe übernimmt im Ruhestand beim Bund 70 %9. Für die restlichen 30 % zahlen Sie weiter einen Beitrag an Ihre private Krankenversicherung, dazu die Pflegeversicherung. Dieser Beitrag geht von Ihrer Pension ab.

Die Länder haben eigene Beihilferegeln. Was in Ihrem Land gilt, steht in der Beihilfeverordnung Ihres Landes oder erfahren Sie bei Ihrer Beihilfestelle.

Tipp: Planen Sie den Beitrag zur Krankenversicherung fest ein, wenn Sie Ihre Pensionslücke berechnen. Fragen Sie Ihre Versicherung nach dem voraussichtlichen Beitrag im Ruhestand.

DVorsorge für Beamte

Altersvorsorge für Beamte. Riester geht auch für Beamte, mit Einwilligung.

Eine zusätzliche Vorsorge hilft, die Pensionslücke zu schließen. Für Beamte kommen mehrere Wege in Frage. Jeder hat Vorteile und Nachteile.

Mehr dazuWarum das wichtig ist: Hier sind die Wege für Beamte einfach erklärt, mit Vorteilen und Nachteilen.

Riester-Rente für Beamte

Beamte können die Riester-Förderung bekommen. Dafür müssen sie eine Einwilligung abgeben13. Fragen Sie Ihre Besoldungsstelle danach.

  • Zulage. Der Staat gibt 175 € im Jahr dazu14. Für jedes Kind, das ab 2008 geboren ist, kommen bis zu 300 € dazu15.
  • Eigener Beitrag. Für die volle Zulage zahlen Sie 4 % Ihres Einkommens aus dem Vorjahr ein, abzüglich der Zulagen16. Mindestens 60 € im Jahr17.
  • Steuer. Bis 2.100 € im Jahr, eigener Beitrag plus Zulage, können Sie von der Steuer absetzen. Das Finanzamt prüft selbst, was mehr bringt13.
  • Nachteil. Viele Verträge haben hohe Kosten. Kündigen Sie und lassen sich das Geld auszahlen, müssen Sie die Förderung zurückzahlen18.

Beispiel

Angenommen, Sie hatten im Vorjahr 48.000 € Bezüge. 4 % davon sind 1.920 €. Abzüglich 175 € Zulage zahlen Sie 1.745 € im Jahr selbst ein, also rund 145 € im Monat. Dann gibt es die volle Grundzulage. Eigene Beispielrechnung.

Ab 2027 wird die geförderte Vorsorge neu geregelt. Dann gibt es zum Beispiel das neue Altersvorsorgedepot. Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, dürfen weiterlaufen19.

Die anderen Wege für Beamte

  • Flexibel

    ETF-Sparplan.

    Sie sparen jeden Monat einen festen Betrag in einen Fonds mit vielen Aktien. Das ist günstig und Sie kommen jederzeit an Ihr Geld. Aber die Kurse schwanken. Kurz vor der Pension kann das Depot weniger wert sein.

  • Lebenslang

    Private Rentenversicherung.

    Sie zahlen ein und bekommen später eine Rente, auf Wunsch ein Leben lang. Dafür sind die Kosten oft hoch und der Ertrag niedrig.

  • Mit Mietern

    Vermietete Wohnung.

    Mieter und Finanzamt zahlen einen großen Teil der Rate mit. Ist die Wohnung abbezahlt, bringt sie Miete zur Pension dazu. Dafür nehmen Sie einen Kredit auf und tragen Risiken wie Leerstand oder Reparaturen. Mehr dazu auf der Seite Kapitalanlage für Beamte.

Keiner dieser Wege ist für alle richtig. Oft passt eine Mischung. Welche Wege es gibt, zeigt der Ratgeber Altersvorsorge im Überblick. Diese Seite ist keine Anlageberatung.

EBund und Länder

Pension Beamte in Bund und Ländern. Jedes Land hat eigene Gesetze.

Unsere Beispiele rechnen nach Bundesrecht. Die Länder regeln die Versorgung ihrer Beamten selbst. Viele Werte sind gleich, manche nicht.

PunktBundBaden-Württemberg
Pension je Dienstjahr1,79375 %21,79375 %10
Höchste Pension71,75 %71,75 %
Abschlag je Jahr früher3,6 %3,6 %
Abschlag höchstens10,8 % oder 14,4 %10,8 % oder 14,4 %
Mindestpension35 % oder 65 % aus Endstufe A 4, plus 30,68 €35 % oder 57 % aus Endstufe A 7
Beihilfe im Ruhestand70 %9eigene Regeln des Landes
Regelaltersgrenze67 Jahre5eigene Regeln des Landes

Bund: Beamtenversorgungsgesetz, Bundesbeamtengesetz, Bundesbeihilfeverordnung. Baden-Württemberg: Landesbeamtenversorgungsgesetz. Andere Länder haben eigene Gesetze. Stand 04.11.2026.

Mehr dazuWarum das wichtig ist: Hier steht, was die Politik gerade über die Beamtenversorgung diskutiert.

Ändert sich die Pension für Beamte?

Eine Kommission der Bundesregierung hat 2026 Vorschläge zur Rente gemacht. Sie empfiehlt, Reformen der gesetzlichen Rente auch auf die Beamtenversorgung zu übertragen20. Das ist eine Empfehlung, kein Gesetz. Stand: 04.11.2026.

Für Sie heißt das: Verlassen Sie sich nicht darauf, dass alle Regeln bis zu Ihrer Pension gleich bleiben. Prüfen Sie Ihre Pläne einmal im Jahr.

Ihre persönliche Pension kann Ihnen Ihre Versorgungsstelle genau berechnen. Wie die gesetzliche Rente im Vergleich aussieht, zeigt der Ratgeber Rentenlücke. Für Selbstständige gelten ganz andere Regeln. Die stehen in einem eigenen Ratgeber.

Aus unserem Google-Profil

Was Kunden über uns sagen

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Wir zeigen Bewertungen aus unserem Google-Profil im Wortlaut. Ob die Verfasser bei uns gekauft haben, prüfen wir nicht gesondert.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Altersvorsorge für Beamte

Wie hoch ist die Pension von Beamten?

Im Januar 2025 lag die Pension im Schnitt bei 3.416 € brutto im Monat, über alle Pensionäre von Bund, Ländern und Gemeinden1. Ihre eigene Pension hängt von Ihren Bezügen und Dienstjahren ab.

Wie berechnet man die Pension?

Ruhegehaltfähige Bezüge mal 1,79375 % mal Dienstjahre. Mehr als 71,75 % der Bezüge gibt es nicht2. Bei 4.000 € Bezügen und 35 Jahren sind das 2.511,25 € brutto im Monat (eigene Beispielrechnung).

Wie hoch ist die Pension nach 40 Dienstjahren?

Nach 40 Jahren erreichen Sie den Höchstsatz von 71,75 % Ihrer ruhegehaltfähigen Bezüge2. Bei angenommenen 4.000 € Bezügen sind das 2.870 € brutto im Monat.

Wie viel Abschlag gibt es bei früherer Pension?

3,6 % für jedes Jahr, das Sie früher gehen. Beim Bund sind es je nach Grund höchstens 10,8 % oder 14,4 %2. Wer 45 Jahre Dienstzeit hat, kann in bestimmten Fällen ohne Abschlag gehen.

Muss man die Pension versteuern?

Ja. Die Pension zählt als Arbeitslohn8. Wer 2026 in Pension geht, hat einen Versorgungsfreibetrag von 12,8 %, höchstens 960 €, plus 288 € Zuschlag im Jahr. Der Rest wird versteuert.

Wie sind Beamte im Ruhestand krankenversichert?

Einen Teil zahlt die Beihilfe. Beim Bund sind es im Ruhestand 70 % der Krankheitskosten9. Die restlichen 30 % sichern Sie selbst ab, oft über eine private Krankenversicherung. Die Länder haben eigene Regeln.

Können Beamte Riester machen?

Ja. Beamte bekommen die Riester-Förderung, wenn sie eine Einwilligung abgeben13. Die Zulage beträgt 175 € im Jahr, für jedes Kind ab Jahrgang 2008 bis zu 300 €.

Brauchen Beamte eine private Altersvorsorge?

Das hängt von Ihrer Lage ab. Die Pension ist höchstens 71,75 % der Bezüge, und davon gehen noch Steuer und Krankenversicherung ab. Wer weniger als 40 Dienstjahre hat, bekommt weniger. Dann kann eine Lücke bleiben. Welcher Weg passt, hängt von Ihrer Situation ab.

Gilt die Rechnung auch für Landesbeamte?

Die Länder haben eigene Gesetze. In Baden-Württemberg gelten dieselben Prozentsätze wie beim Bund: 1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %10. Für andere Länder fragen Sie Ihre Versorgungsstelle.

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Steuersatz und Einkommensteuer · Immobilien-Lexikon · Steuer-Rechner · Steuern sparen mit Immobilien

Quellen

20 Belege anzeigen
  1. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 455 vom 17.12.2025, Pensionen im öffentlichen Dienst Quelle öffnen
  2. § 14 Beamtenversorgungsgesetz, Höhe des Ruhegehalts, Versorgungsabschlag, Mindestversorgung Quelle öffnen
  3. § 5 Beamtenversorgungsgesetz, Ruhegehaltfähige Dienstbezüge Quelle öffnen
  4. Deutsche Rentenversicherung: Aktuelle Daten 2026 (Durchschnittsrenten, Annahme Kranken- und Pflegebeitrag) Quelle öffnen
  5. § 51 Bundesbeamtengesetz, Regelaltersgrenze Quelle öffnen
  6. Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026, Pressemitteilung vom 05.03.2026 Quelle öffnen
  7. Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 (Beitragsbemessungsgrenze, vorläufiges Durchschnittsentgelt) Quelle öffnen
  8. § 19 Einkommensteuergesetz, Versorgungsbezüge und Versorgungsfreibetrag Quelle öffnen
  9. § 46 Bundesbeihilfeverordnung, Bemessungssätze Quelle öffnen
  10. § 27 Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg, Höhe des Ruhegehalts Quelle öffnen
  11. § 32a Einkommensteuergesetz (Tarif ab 2026) Quelle öffnen
  12. § 22 Nr. 1 EStG, Besteuerungsanteil der Rente Quelle öffnen
  13. § 10a Einkommensteuergesetz, Riester-Förderung und Förderberechtigte (Fassung 2026) Quelle öffnen
  14. § 84 EStG, Grundzulage Riester (Fassung 2026) Quelle öffnen
  15. § 85 EStG, Kinderzulage Riester (Fassung 2026) Quelle öffnen
  16. Deutsche Rentenversicherung: Riester-Rechner, Erklärung zum Mindesteigenbeitrag Quelle öffnen
  17. § 86 EStG, Mindesteigenbeitrag Riester (Fassung 2026) Quelle öffnen
  18. § 93 Einkommensteuergesetz, Schädliche Verwendung (Fassung 2026) Quelle öffnen
  19. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge Quelle öffnen
  20. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Alterssicherungskommission 2026, Empfehlungen Quelle öffnen

Stand: 04.11.2026. Alle Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit den genannten Annahmen und keine Zusage. Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

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