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IMOVIA FAKTENCHECK · ALLE ZAHLEN MIT QUELLE · 11/2026

Altersvorsorge und Rente

Rentenbesteuerung 2026. Wie viel Steuer auf Ihre Rente fällt.

Wer 2026 in Rente geht, muss 84 % seiner gesetzlichen Rente versteuern. Die übrigen 16 % bleiben als fester Euro-Betrag ein Leben lang steuerfrei1. Steuer zahlen Sie aber nur, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr liegt6. Bei Rentenbeginn 2026 ist das ab rund 1.450 € Rente im Monat der Fall (Beispielrechnung, ledig, keine anderen Einkünfte).

Hannes Ruopp

Geschrieben von Hannes Ruopp, Gründer von IMOVIA

Geprüft am 04.11.2026 · alle Zahlen mit Quelle

H. Ruopp

Kurz gesagt

Wer 2026 in Rente geht, muss 84 % seiner gesetzlichen Rente versteuern. Die übrigen 16 % bleiben als fester Euro-Betrag ein Leben lang steuerfrei1. Steuer zahlen Sie aber nur, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr liegt6. Bei Rentenbeginn 2026 ist das ab rund 1.450 € Rente im Monat der Fall (Beispielrechnung, ledig, keine anderen Einkünfte).

01Rentenbesteuerung

Rentenbesteuerung: Tabelle nach Jahr des Rentenbeginns

Wie viel Ihrer Rente steuerpflichtig ist, hängt nur von einem ab: in welchem Jahr Ihre Rente begonnen hat. Dieser Anteil steht im Gesetz und bleibt für Sie dann fest1. Bis 2020 stieg er jedes Jahr um 2 Punkte, danach um 1 Punkt, seit 2023 um einen halben Punkt. Ab 2058 ist die Rente voll steuerpflichtig.

RentenbeginnSteuerpflichtiger AnteilSteuerfreier Anteil
2005 und früher50 %50 %
201060 %40 %
201570 %30 %
202080 %20 %
202181 %19 %
202282 %18 %
202382,5 %17,5 %
202483 %17 %
202583,5 %16,5 %
202684 %16 %
202784,5 %15,5 %
202885 %15 %
203086 %14 %
203588,5 %11,5 %
204091 %9 %
204593,5 %6,5 %
205096 %4 %
2058 und später100 %0 %

Besteuerungsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG, Fassung nach dem Wachstumschancengesetz1. Gilt für die gesetzliche Rente.

Warum ist das so? Früher waren Rentenbeiträge zum Teil aus versteuertem Geld bezahlt. Dafür war die Rente fast steuerfrei. Heute ist es umgekehrt: Die Beiträge darf man nach und nach von der Steuer absetzen, dafür wird die Rente nach und nach steuerpflichtig. Fachleute nennen das nachgelagerte Besteuerung.

02Rentenfreibetrag

Rentenfreibetrag: Was von der Rente steuerfrei bleibt

Der steuerfreie Teil wird einmal in Euro festgelegt. Grundlage ist die Rente im Jahr nach dem Rentenbeginn. Danach gilt dieser Euro-Betrag für die ganze Rentenzeit1. Normale Rentenerhöhungen ändern ihn nicht1.

Das hat eine wichtige Folge: Jede spätere Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente wächst also jedes Jahr ein bisschen, auch wenn der Prozentsatz in der Tabelle fest ist.

Beispielrechnung

Maria geht 2026 in Rente. Ihre Rente beträgt 1.500 € im Monat, also 18.000 € im Jahr. 16 % davon sind steuerfrei: 2.880 € im Jahr. Dieser Betrag bleibt fest. Steigt ihre Rente später auf 1.600 € im Monat (19.200 € im Jahr), bleiben weiter nur 2.880 € steuerfrei. Steuerpflichtig sind dann 16.320 €, das sind schon 85 % statt 84 %.

Was heißt das für Sie?

Steuer auf die Rente zahlen Sie später. Senken können Sie Ihre Steuer schon heute.

Wer heute 42 % Steuer zahlt, für den zählt jeder Euro Zinsen und Abschreibung einer vermieteten Wohnung mit 42 Cent. Und eine abbezahlte Wohnung bringt im Alter Miete, die zur Rente dazukommt (Beispielrechnung, keine Steuerberatung). Ob eine vermietete Wohnung zu Ihrer Situation passt, rechnen wir kostenlos mit Ihnen durch.

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03Wie viel Steuern auf

Wie viel Steuern auf die Rente? Beispiele in Euro

Die Tabelle zeigt, wie viel Einkommensteuer auf eine gesetzliche Rente anfällt, wenn sonst keine Einkünfte da sind. Gerechnet ist mit dem Tarif 2026 für Alleinstehende.

Rente brutto im MonatSteuerpflichtig im JahrZu versteuerndes EinkommenSteuer im JahrSteuer im MonatZum Vergleich: Rentenbeginn 2020
1.000 €10.080 €8.460 €0 €0 €0 €
1.300 €13.104 €11.039 €0 €0 €0 €
1.500 €15.120 €12.759 €59 €5 €0 €
1.800 €18.144 €15.338 €500 €42 €28 €
2.000 €20.160 €17.058 €862 €72 €54 €
2.500 €25.200 €21.357 €1.909 €159 €134 €
3.000 €30.240 €25.656 €3.025 €252 €220 €
1.000 €
Steuerpflichtig im Jahr
10.080 €
Zu versteuerndes Einkommen
8.460 €
Steuer im Jahr
0 €
Steuer im Monat
0 €
Zum Vergleich: Rentenbeginn 2020
0 €
1.300 €
Steuerpflichtig im Jahr
13.104 €
Zu versteuerndes Einkommen
11.039 €
Steuer im Jahr
0 €
Steuer im Monat
0 €
Zum Vergleich: Rentenbeginn 2020
0 €
1.500 €
Steuerpflichtig im Jahr
15.120 €
Zu versteuerndes Einkommen
12.759 €
Steuer im Jahr
59 €
Steuer im Monat
5 €
Zum Vergleich: Rentenbeginn 2020
0 €
1.800 €
Steuerpflichtig im Jahr
18.144 €
Zu versteuerndes Einkommen
15.338 €
Steuer im Jahr
500 €
Steuer im Monat
42 €
Zum Vergleich: Rentenbeginn 2020
28 €
2.000 €
Steuerpflichtig im Jahr
20.160 €
Zu versteuerndes Einkommen
17.058 €
Steuer im Jahr
862 €
Steuer im Monat
72 €
Zum Vergleich: Rentenbeginn 2020
54 €
2.500 €
Steuerpflichtig im Jahr
25.200 €
Zu versteuerndes Einkommen
21.357 €
Steuer im Jahr
1.909 €
Steuer im Monat
159 €
Zum Vergleich: Rentenbeginn 2020
134 €
3.000 €
Steuerpflichtig im Jahr
30.240 €
Zu versteuerndes Einkommen
25.656 €
Steuer im Jahr
3.025 €
Steuer im Monat
252 €
Zum Vergleich: Rentenbeginn 2020
220 €

Beispielrechnung, Rentenbeginn 2026 (84 %)1, ledig, ein volles Jahr mit gleicher Rente, keine anderen Einkünfte. Abgezogen: 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag2, 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag3 und 12,35 % Kranken- und Pflegebeitrag (Annahme der Rentenversicherung für 2026)4 als Vorsorgeaufwand5. Tarif 2026 nach § 32a EStG6, ohne Kirchensteuer. Letzte Spalte: Steuer im Monat bei Rentenbeginn 2020 (80 %), wenn die Rente seitdem gleich geblieben wäre.

Die Antwort auf die häufige Frage „1.300 € Rente, muss ich Steuern zahlen?“ lautet also: Bei einer gesetzlichen Rente ohne andere Einkünfte meist nein. Haben Sie aber zusätzlich eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder Zinsen, kann es anders aussehen.

04Muss ich als Rentner

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung machen?

Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr, fällt Einkommensteuer an6. Dann müssen Sie in der Regel eine Steuererklärung abgeben. Bei Rentnern zieht niemand die Steuer automatisch ab wie beim Lohn.

  • Rentenbeginn 2026: Ohne andere Einkünfte bleibt die gesetzliche Rente bis rund 1.450 € Rente brutto im Monat steuerfrei (Rechenwert).
  • Rentenbeginn 2020: bis rund 1.540 € im Monat (Rechenwert, ohne spätere Erhöhungen).
  • Verheiratete: Für Ehepaare gilt der doppelte Grundfreibetrag, also 24.696 € im Jahr zusammen6.

Wer unsicher ist, fragt einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater.

05Rente versteuern

Rente versteuern: Steuer selbst berechnen mit dem Rechner

Mit unserem Steuer-Rechner sehen Sie in einer Minute, wie viel Steuer auf Ihre Rente fällt. So gehen Sie vor:

  1. Nehmen Sie Ihre Bruttorente im Monat mal 12. Das ist Ihre Jahresrente.
  2. Nehmen Sie davon den Prozentsatz aus der Tabelle oben, passend zu Ihrem Rentenbeginn. Das ist der steuerpflichtige Teil.
  3. Ziehen Sie 102 € Pauschbetrag ab2, dazu Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (rund 12 % der Rente)4 und 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag3.
  4. Zählen Sie andere Einkünfte dazu, zum Beispiel eine Betriebsrente oder Mieteinnahmen nach Kosten.
  5. Tragen Sie das Ergebnis unten als zu versteuerndes Einkommen ein.
IMOVIA · Steuer-Rechner 2026

Ihr Grenzsteuersatz

38,7 %

So viel Steuer zahlen Sie auf jeden zusätzlichen Euro

Ihr Durchschnittssteuersatz
23,7 %
Einkommensteuer mit Soli im Jahr
14.233 €
Von jedem zusätzlichen Euro bleiben
61 Cent
€
Veranlagung

Bei einer vermieteten Wohnung zählt der Grenzsteuersatz: 1.000 € Zinsen und Abschreibung mehr als Miete bringen Ihnen rund 390 € Steuer zurück.

Tarif 2026 nach § 32a EStG mit Solidaritätszuschlag (in der Übergangszone über der Freigrenze steigt der Grenzsatz kurz stärker), ohne Kirchensteuer. Modellrechnung, keine Steuerberatung.

Kostenlos durchrechnen lassen

Beispielrechnung

3.000 € Rente im Monat, Rentenbeginn 2026: 36.000 € mal 84 % = 30.240 €. Minus 102 €, minus 4.446 € Kranken- und Pflegebeitrag, minus 36 € ergibt 25.656 €. Der Rechner zeigt dafür rund 3.025 € Steuer im Jahr. Der Grenzsteuersatz liegt bei rund 27 %. Von jedem Euro, den Sie zusätzlich bekommen, gehen also rund 27 Cent an das Finanzamt.

Was Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz genau bedeuten, erklärt der Ratgeber Grenzsteuersatz.

06Steuern auf die Rente

Steuern auf die Rente: Was Rentner absetzen können

  • Werbungskosten: Pauschal 102 € im Jahr für Renten. Wer mehr nachweist, zum Beispiel Kosten für einen Rentenberater, setzt mehr ab2.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge für die Grundversorgung dürfen Sie als Sonderausgaben abziehen5.
  • Sonderausgaben: Mindestens 36 € pauschal, bei Ehepaaren 72 €. Dazu zählen zum Beispiel Spenden3.
  • Verluste aus Vermietung: Wer eine Wohnung vermietet, setzt Zinsen und Abschreibung als Werbungskosten ab. Liegen die Kosten über der Miete, sinkt die Steuer auf die Rente. Mehr dazu im Ratgeber Steuern sparen mit Immobilien.

07Rentenbesteuerung bei Paaren, Beamten,

Rentenbesteuerung bei Paaren, Beamten, Betriebsrenten und Selbstständigen

  • Paare: Ehepaare werden meist zusammen veranlagt. Die Steuer wird dann auf das halbe gemeinsame Einkommen gerechnet und verdoppelt6. Beispiel: Er hat 1.500 € Rente, sie 1.300 €, beide mit Beginn 2026. Allein würde er rund 59 € Steuer im Jahr zahlen. Zusammen liegen beide mit 23.798 € unter 24.696 € und zahlen nichts (Beispielrechnung).
  • Beamte: Eine Pension ist keine Rente im Sinne dieser Tabelle. Sie wird wie Arbeitslohn besteuert. Ein Teil bleibt steuerfrei, der Versorgungsfreibetrag mit einem Zuschlag7.
  • Betriebsrente und private Rente: Für sie gelten je nach Vertrag andere Regeln. Fragen Sie beim Anbieter, wie Ihr Vertrag besteuert wird.
  • Selbstständige: Haben sie in die gesetzliche Rente eingezahlt, gilt dieselbe Tabelle.

08Doppelbesteuerung der Rente

Doppelbesteuerung der Rente: Was steckt dahinter?

Doppelbesteuerung heißt: Jemand hat seine Beiträge aus versteuertem Geld bezahlt und muss die Rente daraus trotzdem noch einmal versteuern. Genau das soll die schrittweise Umstellung vermeiden. Betroffen sein können vor allem Menschen, die viele Jahre hohe Beiträge gezahlt haben, die sie nur zum Teil absetzen konnten.

Ob das bei Ihnen der Fall ist, lässt sich nur mit Ihren Unterlagen prüfen. Sie können innerhalb eines Monats Einspruch einlegen8. Ob das sinnvoll ist, klärt ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Wir machen keine Steuerberatung.

Aus unserem Google-Profil

Was Kunden über uns sagen

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Wir zeigen Bewertungen aus unserem Google-Profil im Wortlaut. Ob die Verfasser bei uns gekauft haben, prüfen wir nicht gesondert.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Rentenbesteuerung

1.300 € Rente: Muss ich Steuern zahlen?

Bei einer gesetzlichen Rente ohne andere Einkünfte meist nein. Bei Rentenbeginn 2026 liegt das zu versteuernde Einkommen mit rund 11.040 € unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €6 (Beispielrechnung).

2.000 € Rente: Wie viel Steuern?

Bei Rentenbeginn 2026, ledig und ohne andere Einkünfte rund 860 € im Jahr, also rund 72 € im Monat (Beispielrechnung, Tarif 2026).

3.000 € Rente: Wie viel Steuern?

Bei Rentenbeginn 2026, ledig und ohne andere Einkünfte rund 3.025 € im Jahr, also rund 252 € im Monat (Beispielrechnung).

Wie viel Prozent der Rente sind steuerpflichtig?

Das hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Beginn 2025 sind es 83,5 %, 2026 84 %, 2027 84,5 %. Ab 2058 sind es 100 %1.

Bis wann ist die Rente steuerfrei?

Solange Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht über 12.348 € im Jahr liegt6. Bei Rentenbeginn 2026 ohne andere Einkünfte sind das rund 1.450 € Rente im Monat (Rechenwert).

Ist die Rentenerhöhung steuerpflichtig?

Ja, voll. Der steuerfreie Teil der Rente bleibt als Euro-Betrag fest, normale Rentenerhöhungen ändern ihn nicht1.

Welcher Steuersatz gilt für Rentner?

Derselbe Tarif wie für alle, 2026 von 0 % bis 45 %6. 42 % gelten erst ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen. Mit der gesetzlichen Rente allein kommt man nicht dorthin, selbst die höchste mögliche Rente liegt bei rund 44.800 € im Jahr (Rechenwert).

Wird die Steuer direkt von der Rente abgezogen?

Nein. Abgezogen werden nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Einkommensteuer setzt das Finanzamt nach der Steuererklärung fest.

Was ist der Rentenfreibetrag?

Der steuerfreie Teil Ihrer Rente in Euro. Er wird aus der Rente im Jahr nach dem Rentenbeginn berechnet und gilt dann für die ganze Rentenzeit1.

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Quellen

8 Belege anzeigen
  1. § 22 Nr. 1 EStG, Besteuerungsanteil und steuerfreier Teil der Rente Quelle öffnen
  2. § 9a EStG, Pauschbeträge für Werbungskosten (102 € für Renten) Quelle öffnen
  3. § 10c EStG, Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) Quelle öffnen
  4. Deutsche Rentenversicherung: Aktuelle Daten 2026 (Annahme Kranken- und Pflegebeitrag der Rentner) Quelle öffnen
  5. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Quelle öffnen
  6. § 32a EStG, Einkommensteuertarif ab 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €, Splitting) Quelle öffnen
  7. § 19 Abs. 2 EStG, Versorgungsfreibetrag für Pensionen Quelle öffnen
  8. § 355 Abgabenordnung, Einspruchsfrist (ein Monat) Quelle öffnen

Stand: 04.11.2026. Alle Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit den genannten Annahmen und keine Zusage. Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.