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Altersvorsorge und Rente
Immobilie als Altersvorsorge. Miete statt Lücke im Alter.
Eine Immobilie als Altersvorsorge wirkt doppelt: Ist sie abbezahlt, sparen Sie im Alter die Miete oder bekommen Miete. Bei einer vermieteten Wohnung zahlen Mieter und Finanzamt in der Ansparphase einen großen Teil der Rate. Dafür tragen Sie einen Kredit und Risiken wie Leerstand und Reparaturen.
Geschrieben von Hannes Ruopp, Gründer von IMOVIA
Geprüft am 04.11.2026 · alle Zahlen mit Quelle
Kurz gesagt
Eine Immobilie als Altersvorsorge wirkt doppelt: Ist sie abbezahlt, sparen Sie im Alter die Miete oder bekommen Miete. Bei einer vermieteten Wohnung zahlen Mieter und Finanzamt in der Ansparphase einen großen Teil der Rate. Dafür tragen Sie einen Kredit und Risiken wie Leerstand und Reparaturen.
Inhalt8 Kapitel
- Ist eine Immobilie eine gute Altersvorsorge?
- Selbst wohnen oder vermieten: der Unterschied
- Altersvorsorge mit Immobilien: das Beispiel in Euro
- Mieteinnahmen im Alter: was bleibt, wenn die Wohnung abbezahlt ist
- Steuervorteil in der Ansparphase: warum der Steuersatz zählt
- Risiken der Immobilie als Altersvorsorge
- Für wen eignet sich eine Immobilie als Altersvorsorge?
- Immobilie als Altersvorsorge: so gehen Sie vor
01Ist eine Immobilie eine
Ist eine Immobilie eine gute Altersvorsorge?
Eine Immobilie kann eine gute Altersvorsorge sein. Sie ist aber kein Selbstläufer. Der Grundgedanke ist einfach: Sie zahlen eine Wohnung ab, solange Sie arbeiten. Im Alter gehört sie Ihnen ohne Kredit.
Dann hilft sie auf zwei Arten:
- Sie wohnen selbst darin. Dann fällt die Miete weg. Sie brauchen im Alter weniger Geld, die Rentenlücke wird kleiner.
- Sie vermieten sie. Dann kommt jeden Monat Miete dazu. Sie haben im Alter mehr Geld, die Rentenlücke wird kleiner.
Warum das wichtig ist: Die gesetzliche Rente allein reicht bei den meisten nicht. Die durchschnittliche Altersrente lag Ende 2024 bei 1.154 € im Monat nach Kranken- und Pflegebeitrag1. Das Rentenniveau liegt bei 48 %, festgelegt nur bis 20312.
02Selbst wohnen oder vermieten
Selbst wohnen oder vermieten: der Unterschied
| Selbst bewohnt | Vermietet (Kapitalanlage) | |
|---|---|---|
| Wer zahlt die Rate? | Sie allein | Mieter und Finanzamt zahlen mit, Sie den Rest |
| Steuervorteil beim Ansparen | kaum | Zinsen, Abschreibung und Kosten mindern die Steuer |
| Nutzen im Alter | keine Miete mehr | Mieteinnahmen jeden Monat |
| Flexibilität | gering, Sie wohnen fest dort | Sie wohnen, wo Sie wollen |
| Wichtigstes Risiko | hohe Rate, Umzug schwer | Leerstand, Mietausfall, Kredit |
Allgemeine Einordnung. Was in Ihrem Fall gilt, hängt von Einkommen, Steuer und Objekt ab.
Beides schließt sich nicht aus. Viele wohnen zur Miete und kaufen trotzdem eine Wohnung zum Vermieten, weil Mieter und Finanzamt mitzahlen. Andere kaufen später zusätzlich ein Eigenheim.
Was heißt das für Sie?
Ihre Wohnung fürs Alter. Erst durchrechnen, dann entscheiden.
Wer 42 % Steuer zahlt, für den bringt jeder Euro Werbungskosten rund 42 Cent zurück. Mieter und Finanzamt tragen dann einen großen Teil der Rate, in unserer Beispielrechnung bleiben rund 95 € im Monat bei Ihnen (ab dem vierten Jahr). Im Alter kann die abbezahlte Wohnung Miete bringen. Ob eine vermietete Wohnung zu Ihrer Situation passt, rechnen wir kostenlos mit Ihnen durch, ehrlich und ohne Druck.
- Wie viel Steuer Sie mit einer vermieteten Wohnung zurückholen können
- Was die Wohnung Sie im Monat wirklich kostet
- Ob das zu Ihrer Situation passt, ehrlich und ohne Druck
03Altersvorsorge mit Immobilien
Altersvorsorge mit Immobilien: das Beispiel in Euro
So sieht eine vermietete Wohnung als Altersvorsorge in Zahlen aus. Das ist unser Standard-Beispiel, eine Modellrechnung und keine Zusage.
| Annahme | Wert im Beispiel |
|---|---|
| Kaufpreis der Wohnung | 300.000 € |
| Kredit | 100 % vom Kaufpreis, 4,5 % Zins, 1,5 % Tilgung |
| Rate an die Bank | 1.500 € im Monat |
| Kaltmiete | 1.100 € im Monat |
| Kosten, die der Mieter nicht trägt | 70 € im Monat |
| Kaufnebenkosten aus eigenem Geld | rund 21.000 € |
| Abschreibung | 4 % im Jahr mit Gutachten, rund 9.277 € |
| Erhaltungsaufwendungen, im Kaufpreis enthalten | 15.000 € im Jahr, nur in den ersten drei Jahren |
| Wertsteigerung | 2 % im Jahr |
| Zu versteuerndes Einkommen | 75.000 € im Jahr, ledig |
IMOVIA-Standardbeispiel. Zinsen, Mieten und Werte können sich anders entwickeln.
Beispielrechnung
Die Miete deckt den größten Teil der Rate. Den Rest trägt zum großen Teil das Finanzamt: Im ersten Jahr kommen im Beispiel rund 9.930 € Steuer zurück, ab dem vierten Jahr rund 3.700 € im Jahr. Für Sie bleiben ab dem vierten Jahr rund 95 € im Monat. Nach 10 Jahren ist die Wohnung im Beispiel rund 365.700 € wert, der Kredit steht noch bei rund 243.300 €. Ihr Vermögen in der Wohnung: rund 122.400 €. Ihr eigener Einsatz dafür: rund 14.500 € nach Steuererstattungen der ersten Jahre, Kaufnebenkosten eingerechnet. Im Beispiel werden Erhaltungsaufwendungen angesetzt, die im Kaufpreis enthalten sind. Ob und wann sie sofort absetzbar sind, prüft das Finanzamt im Einzelfall (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)3.
Wie die Steuer genau wirkt, zeigt der Ratgeber Steuern sparen mit Immobilien und unser Steuer-Rechner.
04Mieteinnahmen im Alter
Mieteinnahmen im Alter: was bleibt, wenn die Wohnung abbezahlt ist
Bleiben Zins und Tilgung gleich, ist der Kredit im Beispiel nach rund 31 Jahren abbezahlt. Wer mit 35 kauft, ist dann etwa 66. Das ist eine eigene Rechnung mit gleichbleibendem Zins.
| Nach | Restschuld im Beispiel |
|---|---|
| 10 Jahren | rund 243.300 € |
| 20 Jahren | rund 154.500 € |
| 25 Jahren | rund 92.600 € |
| rund 31 Jahren | 0 €, abbezahlt |
Eigene Rechnung: 300.000 € Kredit, 1.500 € Rate im Monat, 4,5 % Zins über die ganze Zeit. In Wirklichkeit gilt der Zins nur für die Zinsbindung, danach wird neu verhandelt.
Danach fällt die Rate weg. Die Miete bleibt. In heutigem Geld sind das im Beispiel 1.100 € Kaltmiete. Davon gehen die Kosten ab, die der Mieter nicht trägt, und Steuer auf den Gewinn. Zum Vergleich: In unserem Rechenbeispiel zur Rentenlücke fehlen einem 35-Jährigen mit 4.000 € brutto rund 630 € im Monat. Die Miete einer abbezahlten Wohnung kann so eine Lücke zu einem großen Teil füllen.
Wichtig im Alter:
- Steuer auf die Miete. Mieteinnahmen sind im Alter steuerpflichtig. Zinsen fallen dann weg und die Abschreibung läuft irgendwann aus. Dafür ist der Steuersatz im Alter oft niedriger als im Berufsleben.
- Rücklage für Reparaturen. Auch eine abbezahlte Wohnung braucht Geld für Dach, Heizung oder Fenster. In einer Eigentumswohnung zahlt man dafür laufend in eine gemeinsame Rücklage.
- Verkaufen ist möglich. Wer lieber Geld als Miete möchte, kann verkaufen. Gewinne aus dem Verkauf einer vermieteten Wohnung sind nach 10 Jahren steuerfrei4.
Wer erst mit 45 oder 50 kauft, ist bei 1,5 % Tilgung bis zur Rente nicht schuldenfrei. Dann hilft eine höhere Tilgung, eine Sondertilgung oder der Verkauf zur Rente. Das erhöht die Rate oder senkt die Miete im Alter. Ehrlich durchrechnen lohnt sich.
05Steuervorteil in der Ansparphase
Steuervorteil in der Ansparphase: warum der Steuersatz zählt
Bei einer vermieteten Wohnung sind Zinsen, Abschreibung und viele Kosten Werbungskosten. Das sind Ausgaben, die Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Sind sie höher als die Miete, zahlen Sie weniger Steuer auf Ihr Gehalt.
Wie viel das bringt, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab. Das ist die Steuer auf jeden zusätzlichen Euro. Ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen liegt er 2026 bei 42 %5. Dann bringt jeder Euro Werbungskosten rund 42 Cent Steuer zurück.
Die Abschreibung (AfA) ist der Teil des Gebäudewerts, den Sie jedes Jahr absetzen dürfen, obwohl Sie dafür kein Geld ausgeben. Das Gesetz sieht dafür feste Prozentsätze vor6. Mit einem Gutachten über eine kürzere Restnutzungsdauer kann der Satz höher sein, im Beispiel 4 %. Mehr dazu im Lexikon unter AfA.
Das ist der Grund, warum eine vermietete Wohnung gerade für Menschen mit gutem Einkommen interessant ist: Je höher der Steuersatz, desto mehr zahlt das Finanzamt mit. Ein Freibetrag beim Lohn kann den Vorteil schon jeden Monat aufs Konto bringen, statt erst mit der Steuererklärung.
06Risiken der Immobilie als
Risiken der Immobilie als Altersvorsorge
Eine Immobilie ist keine sichere Bank. Diese Risiken sollten Sie kennen:
- Leerstand und Mietausfall. Steht die Wohnung leer oder zahlt der Mieter nicht, zahlen Sie die Rate allein. Gute Lagen mit vielen Mietinteressenten senken dieses Risiko, nehmen es aber nicht weg.
- Reparaturen und Sonderumlagen. Große Arbeiten am Haus können teuer werden. Kernsanierte Wohnungen haben weniger offene Baustellen, brauchen aber trotzdem eine Rücklage.
- Zins nach der Zinsbindung. Nach 10 Jahren stehen im Beispiel noch rund 243.300 € Kredit offen. Ist der Zins dann höher, steigt die Rate.
- Wert kann fallen. Immobilienpreise können sinken, vor allem in schwachen Lagen. Wer verkaufen muss, wenn die Preise unten sind, verliert Geld.
- Alles in einem Topf. Eine Wohnung ist viel Geld an einem Ort. Wer nur darauf setzt, hat kein breites Polster. Eine Mischung mit Rücklagen und anderen Anlagen ist stabiler.
- Nicht schnell zu Geld. Ein Verkauf dauert Wochen bis Monate und kostet Gebühren.
- Arbeit mit Mietern. Mieter suchen, Abrechnung, Reparaturen. Eine Hausverwaltung nimmt das ab, kostet aber Geld.
- Gesetze ändern sich. Steuerregeln und Mietrecht können sich ändern. Ein Steuervorteil von heute ist keine Zusage für morgen.
07Für wen eignet sich
Für wen eignet sich eine Immobilie als Altersvorsorge?
- Angestellte mit gutem Einkommen: Hoher Steuersatz, sicheres Gehalt, Bank finanziert gern. Hier wirkt der Steuervorteil am stärksten.
- Paare: Zwei Einkommen machen die Finanzierung leichter. Rechnen Sie die Rate auch für den Fall, dass einer weniger verdient.
- Beamte: Sichere Einkommen sind bei Banken gern gesehen. Die Pension wird versteuert, Mieteinnahmen im Alter helfen.
- Selbstständige: Oft ohne gesetzliche Rente, deshalb ist eigener Vermögensaufbau Pflicht. Banken wollen hier meist mehrere Jahresabschlüsse sehen.
- Weniger geeignet: wer kein Polster für Notfälle hat, ein unsicheres Einkommen hat oder in wenigen Jahren an das Geld muss.
Eine Immobilie ersetzt nicht alles andere. Sie ist ein starker Baustein neben gesetzlicher Rente, Betriebsrente und ETF-Sparplan. Alle Wege im Vergleich zeigt der Ratgeber Altersvorsorge. Wie groß Ihre Lücke ist, zeigt der Ratgeber Rentenlücke berechnen.
08Immobilie als Altersvorsorge
Immobilie als Altersvorsorge: so gehen Sie vor
- Lücke kennen. Rechnen Sie aus, wie viel Ihnen im Alter fehlt. Der Rechner unten hilft.
- Polster prüfen. Für Kaufnebenkosten und Notfälle brauchen Sie eigenes Geld. Im Beispiel rund 21.000 € Kaufnebenkosten.
- Durchrechnen lassen. Mit Ihrem Steuersatz, Ihrer Rate und einer echten Wohnung, nicht mit Durchschnittswerten.
- Lage und Zustand prüfen. Wie viele Menschen suchen dort eine Wohnung? Ist das Haus saniert? Wie hoch ist die Rücklage der Eigentümer?
- Finanzierung vergleichen. Zinsbindung, Tilgung und Sondertilgung so wählen, dass die Wohnung zur Rente möglichst abbezahlt ist.
Ihre Rentenlücke im Monat
630 €
Rente nettoLücke bis zu Ihrem Wunsch
- Gesetzliche Rente, brutto (heutiges Geld)
- 1.770 €
- Davon ungefähr netto
- 1.450 €
- Ihr Wunsch im Alter
- 2.080 €
- In 20 Jahren Ruhestand fehlen zusammen
- 152.000 €
Vereinfachte Modellrechnung in heutigem Geld: gleichbleibendes Einkommen im Verhältnis zum Durchschnitt, Regelaltersgrenze 67 7, Rentenformel 8 mit Rentenwert 42,52 € 2, Durchschnittsentgelt und Beitragsbemessungsgrenze 2026 9, 12,35 % Kranken- und Pflegebeitrag 1, Steuer nach Besteuerungsanteil 10 und Tarif 2026, ledig, ohne Kirchensteuer. Ersetzt nicht Ihre Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
Sie wollen das mit Ihren echten Zahlen sehen? Wir rechnen es kostenlos mit Ihnen durch.
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Häufige Fragen
Häufige Fragen: Immobilie als Altersvorsorge
Ist eine Immobilie eine gute Altersvorsorge?
Sie kann es sein, wenn Lage, Preis und Finanzierung passen. Eine abbezahlte Wohnung spart im Alter die Miete oder bringt Miete. Risiken sind Kredit, Leerstand und Reparaturen. Am stärksten ist sie als Teil einer Mischung.
Was ist besser als Altersvorsorge: ETF oder Immobilie?
Beides hat Stärken. Ein ETF ist günstig, flexibel und schnell verkäuflich, schwankt aber stark. Eine vermietete Wohnung arbeitet mit Kredit, Mieter und Steuervorteil zahlen mit, dafür ist sie weniger flexibel. Viele kombinieren beides.
Lohnt sich eine Immobilie als Altersvorsorge noch mit 50?
Oft ja, aber anders. Mit 50 bleiben bis 67 noch 17 Jahre. Bei niedriger Tilgung ist die Wohnung zur Rente nicht abbezahlt. Dann braucht es eine höhere Tilgung, Sondertilgungen oder einen Plan für die Restschuld.
Muss ich Mieteinnahmen im Alter versteuern?
Ja. Mieteinnahmen sind steuerpflichtig, nach Abzug von Kosten und Abschreibung. Weil Zinsen im Alter meist wegfallen, ist der Gewinn höher. Dafür ist der Steuersatz im Alter oft niedriger.
Wie viel kostet mich eine vermietete Wohnung im Monat?
Das hängt von Preis, Miete, Zins und Steuersatz ab. In unserem Beispiel mit 300.000 €, 1.100 € Miete und 75.000 € zu versteuerndem Einkommen bleiben ab dem vierten Jahr rund 95 € im Monat bei Ihnen. Das ist eine Beispielrechnung.
Ist eine Eigentumswohnung zum Vermieten besser als ein Eigenheim?
Es kommt auf das Ziel an. Ein Eigenheim spart im Alter die Miete. Eine vermietete Wohnung bringt Miete und in der Ansparphase einen Steuervorteil. Wer flexibel bleiben will, wohnt oft zur Miete und vermietet selbst eine Wohnung.
Was passiert, wenn der Mieter nicht zahlt?
Dann zahlen Sie die Rate vorerst allein. Deshalb braucht es ein Polster. Eine gute Lage, ein geprüfter Mieter und eine Hausverwaltung senken das Risiko.
Ist der Verkauf einer vermieteten Wohnung steuerfrei?
Nach 10 Jahren ist der Gewinn aus dem Verkauf einer privat vermieteten Wohnung steuerfrei4. Vorher wird er versteuert.
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Steuersatz und Einkommensteuer · Immobilien-Lexikon · Steuer-Rechner · Steuern sparen mit Immobilien
Quellen
10 Belege anzeigen
- Deutsche Rentenversicherung: Aktuelle Daten 2026 (Durchschnittsrenten, Annahme Kranken- und Pflegebeitrag) Quelle öffnen
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026, Pressemitteilung vom 05.03.2026 Quelle öffnen
- § 6 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz, anschaffungsnahe Herstellungskosten (15-%-Grenze in den ersten drei Jahren) Quelle öffnen
- § 23 Einkommensteuergesetz, private Veräußerungsgeschäfte (10-Jahres-Frist) Quelle öffnen
- § 32a Einkommensteuergesetz (Tarif ab 2026) Quelle öffnen
- § 7 Einkommensteuergesetz, Absetzung für Abnutzung Quelle öffnen
- § 35 SGB VI, Regelaltersgrenze Quelle öffnen
- § 64 SGB VI, Rentenformel Quelle öffnen
- Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 (Beitragsbemessungsgrenze, vorläufiges Durchschnittsentgelt) Quelle öffnen
- § 22 Nr. 1 EStG, Besteuerungsanteil der Rente Quelle öffnen
Stand: 04.11.2026. Alle Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit den genannten Annahmen und keine Zusage. Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
