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IMOVIA FAKTENCHECK · ALLE ZAHLEN MIT QUELLE · 11/2026

Altersvorsorge und Rente

Altersvorsorge für Frauen. Ihre eigene Rente zählt, unabhängig vom Partner.

Sie möchten im Alter auf eigenen Beinen stehen? Hier sehen Sie, warum die Rente von Frauen im Schnitt kleiner ist, was Kinder, Teilzeit und Scheidung für Ihre Rente bedeuten und welche Wege helfen können.

Luis Otte

Geschrieben von Luis Otte, Gründer von IMOVIA

Geprüft am 04.11.2026 · alle Zahlen mit Quelle

L. Otte
Lächelnde Frau sitzt in einem hellen Arbeitszimmer mit Bücherregal und hält ein Handy

Kurz gesagt

Frauen ab 65 hatten 2025 im Schnitt 24,2 % weniger Alterseinkünfte als Männer. Ohne Witwenrenten waren es sogar 36,0 % weniger4. Ein Grund ist, dass Frauen weniger bezahlt arbeiten, zum Beispiel in Teilzeit. Eigene Vorsorge macht unabhängig, auch bei Trennung oder Scheidung.

  • 24,2 %weniger Alterseinkünfte hatten Frauen ab 65 im Jahr 2025 als Männer4
  • 955 €gesetzliche Altersrente von Frauen im Schnitt, Männer 1.405 €, Ende 20241
  • 16 %weniger Lohn je Stunde hatten Frauen 2025 im Schnitt3
  • 127,51 €Rente im Monat bringt ein Kind ab Jahrgang 1992, Beispielrechnung10

01Ihre Lage

Altersvorsorge für Frauen 2026. Ihre eigene Rente zählt.

Viele Frauen kümmern sich um andere: Kinder, Eltern, Familie. Das ist viel wert. Für die eigene Rente zählt aber vor allem, was Sie selbst erworben haben.

  • 955 €gesetzliche Altersrente von Frauen im Schnitt, Männer 1.405 €1
  • 28 Stundenarbeiteten Frauen 2025 im Schnitt bezahlt pro Woche, Männer gut 342
  • 16 %weniger Lohn je Stunde, 22,81 € gegenüber 27,05 €3
Mehr dazuWarum das wichtig ist: Weniger Stunden und weniger Lohn heißen weniger Rentenpunkte. Das merkt man erst Jahrzehnte später.

Warum eigene Vorsorge für Frauen so wichtig ist

Die gesetzliche Rente richtet sich nach dem eigenen Verdienst. Wer weniger Stunden arbeitet oder weniger je Stunde verdient, bekommt weniger Rentenpunkte. 2025 lag der Stundenlohn von Frauen im Schnitt 16 % unter dem von Männern3. Frauen arbeiteten bezahlt knapp 28 Stunden in der Woche, Männer gut 342.

Viele Paare planen das Alter gemeinsam. Das ist gut. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf die eigene Zahl. Denn eine Trennung, eine Scheidung oder der Tod des Partners kann die Planung ändern. Wer eigene Vorsorge hat, bleibt unabhängig.

Kein Grund für Schuld

Ein kleinerer Rentenanspruch ist kein persönlicher Fehler. Er ist oft die Folge von Entscheidungen für die Familie. Es geht nicht darum, diese Entscheidungen zu bereuen. Es geht darum, die Folgen zu kennen und, wo es geht, auszugleichen.

Wie groß ist der Unterschied zwischen Frauen und Männern wirklich?

Weiter: Das Problem

02Das Problem

Altersvorsorge für Frauen: der Gender Pension Gap. Frauen haben im Alter rund ein Viertel weniger.

Frauen ab 65 hatten 2025 im Schnitt rund 1.820 € brutto im Monat, Männer rund 2.400 €. Das sind 24,2 % weniger4.

Blick von oben auf einen Holztisch: Eine Frau tippt am Laptop, daneben malt ein Kind
  1. Männer ab 65, alle Alterseinkünfte, brutto (2025)2.400 €Rente, Pension, Witwenrente, private Rente
  2. Frauen ab 65, alle Alterseinkünfte, brutto (2025)1.820 €24,2 % weniger
  3. Männer, gesetzliche Altersrente (Ende 2024)1.405 €nach Kranken- und Pflegebeitrag
  4. Frauen, gesetzliche Altersrente (Ende 2024)955 €nach Kranken- und Pflegebeitrag
Durchschnitte im Monat. Alterseinkünfte: Statistisches Bundesamt, EU-SILC 20254. Gesetzliche Altersrente: Deutsche Rentenversicherung1. Beide Zahlen messen Verschiedenes und sind nicht direkt vergleichbar.
Mehr dazuWarum das wichtig ist: Hinter den Prozenten steckt viel Geld, jeden Monat und über viele Jahre.

Was der Gender Pension Gap misst

Das Statistische Bundesamt vergleicht alle Alterseinkünfte von Frauen und Männern ab 65. Dazu zählen Renten und Pensionen, Witwenrenten und private Renten. 2025 hatten Frauen 24,2 % weniger. Rechnet man Witwen- und Hinterbliebenenrenten heraus, sind es 36,0 % weniger4.

Das zeigt: Ein Teil der Alterseinkünfte von Frauen kommt aus der Rente des verstorbenen Partners. Ihre eigene Rente allein ist deutlich kleiner.

Beispiel

Der Unterschied von 1.820 € zu 2.400 € sind 580 € im Monat. Über 20 Jahre Ruhestand sind das rund 139.000 €. Eigene Rechnung mit den Durchschnittswerten des Statistischen Bundesamts, keine Aussage über Ihre persönliche Rente.

Woher die Lücke kommt

  • Weniger bezahlte Arbeit. Laut Statistischem Bundesamt ist die geringere Erwerbstätigkeit von Frauen ein Grund für die Lücke4.
  • Teilzeit. Frauen arbeiten öfter in Teilzeit. Das ist eine wesentliche Ursache für die Unterschiede beim Verdienst2.
  • Niedrigere Löhne je Stunde. 22,81 € bei Frauen, 27,05 € bei Männern, im Jahr 20253.

Mehr zur Lücke zwischen Gehalt und Rente steht im Ratgeber Rentenlücke, auch zur Rentenlücke bei Frauen.

Wie groß ist die Lücke bei Ihnen? Rechnen Sie es aus.

Weiter: Ihr Rechner

03Ihr Rechner

Altersvorsorge für Frauen im Rechner. Rechnen Sie Ihre eigene Lücke aus.

Rechnen Sie mit Ihrem eigenen Gehalt, nicht mit dem des Haushalts. Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, tragen Sie Ihr Teilzeitgehalt ein.

IMOVIA · Rentenlücke-Rechner

Ihre Rentenlücke im Monat

630 €

Rente nettoLücke bis zu Ihrem Wunsch

Gesetzliche Rente, brutto (heutiges Geld)
1.770 €
Davon ungefähr netto
1.450 €
Ihr Wunsch im Alter
2.080 €
In 20 Jahren Ruhestand fehlen zusammen
152.000 €
J.
€
€
J.
%

Vereinfachte Modellrechnung in heutigem Geld: gleichbleibendes Einkommen im Verhältnis zum Durchschnitt, Regelaltersgrenze 67 5, Rentenformel 6 mit Rentenwert 42,52 € 7, Durchschnittsentgelt und Beitragsbemessungsgrenze 2026 8, 12,35 % Kranken- und Pflegebeitrag 1, Steuer nach Besteuerungsanteil 9 und Tarif 2026, ledig, ohne Kirchensteuer. Ersetzt nicht Ihre Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Sie wollen das mit Ihren echten Zahlen sehen? Wir rechnen es kostenlos mit Ihnen durch.

Mehr dazuWarum das wichtig ist: Viele Frauen kennen das Haushaltseinkommen, aber nicht ihre eigene Rente.

So rechnet der Rechner

Er schätzt Ihre gesetzliche Rente mit der Rentenformel6. Er nimmt an, dass Sie bis 67 so weiterverdienen wie heute. Zeiten mit Kindern und Jahre mit mehr oder weniger Stunden rechnet er nicht einzeln. Ihre Kindererziehungszeiten kommen also noch dazu.

Ihre echte Zahl steht in der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Wie Sie Ihre Lücke genau berechnen, zeigt der Ratgeber Rentenlücke berechnen.

Was heißt Ihr Ergebnis für später? Hier groß und deutlich.

Weiter: Ihr Ergebnis

04Ihr Ergebnis

Altersvorsorge für Frauen: Ihre Lücke. So viel fehlt Ihnen im Ruhestand.

Die Zahlen hier ändern sich mit Ihren Eingaben im Rechner. Sie zeigen, was die Lücke für Ihr Leben im Alter bedeutet.

Jeden Monat fehlen Ihnen

630 €zu Ihrem Wunsch im Alter

Im Ruhestand fehlen zusammen

152.000 €in heutigem Geld, ohne Zinsen. So viel fehlt, wenn Sie nichts zusätzlich tun.

Von Ihrem Wunsch fehlen rund 30 %

So viel müssten Sie bis 67 jeden Monat zurücklegen, ohne Zinsen: 395 €

Je später Sie anfangen, desto mehr müssen Sie jeden Monat zurücklegen

  1. Wer mit 30 anfängt340 € im Monat
  2. Wer mit 40 anfängt460 € im Monat
  3. Wer mit 50 anfängt710 € im Monat
Beispiel mit 4.000 € brutto: Lücke je Startalter laut Rechner (rund 630, 620 und 600 € im Monat) mal 240 Monate Ruhestand, geteilt durch die Monate bis 67, ohne Zinsen. Eigene Beispielrechnung.
Mehr dazuWarum das wichtig ist: Schon ein paar Jahre Teilzeit verändern die Rente ein Leben lang.

Beispiel

Eine Frau verdient in Vollzeit 4.000 € brutto. 10 Jahre arbeitet sie in Teilzeit und verdient die Hälfte. Dadurch bekommt sie rund 4,6 Rentenpunkte weniger. Das sind rund 196 € weniger Rente im Monat, brutto. Über 20 Jahre Ruhestand fehlen rund 47.000 €. Eigene Rechnung mit Rentenwert 42,52 €7 und Durchschnittsentgelt 20268.

Mit den vorgegebenen Werten im Rechner (35 Jahre, 4.000 € brutto) fehlen rund 630 € im Monat. Das ist eine vereinfachte Beispielrechnung in heutigem Geld, ohne Zinsen.

Was wäre, wenn Ihre Vorsorge nicht vom Partner abhängt?

Eigene Verträge und eigenes Vermögen bleiben Ihnen, egal was passiert. Bei manchen Wegen zahlen andere sogar mit.

  • AltersvorsorgedepotAb 2027 Zulage für Sie und für jedes Kind.
  • BetriebsrenteDer Arbeitgeber gibt 15 % dazu, soweit er Abgaben spart.
  • Vermietete WohnungMieter und Finanzamt zahlen mit.
Älteres Paar geht Arm in Arm eine ruhige Straße entlang, von hinten gesehen

Eine Möglichkeit

Altersvorsorge für Frauen mit Wohnung. Ein eigener Wert, auf Ihren Namen.

Bei einer vermieteten Wohnung zahlen Sie die Rate nicht allein. Die Miete trägt den größten Teil. Die Steuerersparnis trägt einen weiteren Teil.

Jahre 1 bis 3

Mieter1.100 €Finanzamt deckt den Rest470 €

Kosten im Monat: 1.570 € (Rate plus nicht umlagefähige Kosten)

Ab Jahr 4

Mieter1.165 €Finanzamt310 €Sie95 €

Kosten im Monat: 1.570 € (Rate plus nicht umlagefähige Kosten)

Beispielrechnung mit der IMOVIA-Musterwohnung: 300.000 €, 4,5 % Zins, 1,5 % Tilgung. In den Jahren 1 bis 3 deckt die Steuererstattung von rund 9.930 € im Jahr (rund 830 € im Monat) den Rest der Kosten, Ihr Anteil liegt bei rund 0 €. Ob Erhaltungsaufwand sofort absetzbar ist, prüft das Finanzamt im Einzelfall. Keine Zusage, keine Steuerberatung.

In unserer Beispielrechnung bleiben in den ersten drei Jahren rund 0 € im Monat bei Ihnen, ab dem vierten Jahr rund 95 €. Wie viel das Finanzamt mitzahlt, hängt von Ihrem Steuersatz ab. Ist die Wohnung bis zur Rente abbezahlt, bringt sie im Alter Miete.

Das ist eine Möglichkeit unter mehreren, mit Risiken wie Leerstand oder Reparaturen. Ob sie zu Ihrer Situation passt, rechnen wir kostenlos mit Ihnen durch.

Das sollten Sie wissen

  • Sie nehmen einen Kredit auf.
  • Die Miete kann ausfallen, zum Beispiel bei Leerstand.
  • Reparaturen und Erhalt kosten Geld.
  • Eine Wohnung lässt sich nicht schnell verkaufen.

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Luis Otte, Gründer von IMOVIA

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Hand hält einen Wohnungsschlüssel mit Haus-Anhänger in einem hellen Flur

AKinder und Rente

Altersvorsorge für Frauen mit Kindern. Jedes Kind bringt rund 127 € Rente im Monat.

Für ein Kind ab Jahrgang 1992 schreibt die Rente 3 Jahre Erziehung gut. Das sind fast 3 Rentenpunkte, 2026 rund 127,51 € Rente im Monat (Beispielrechnung).

  1. Kind geboren ab 1992 (36 Monate)127,51 € im Monatfast 3 Rentenpunkte
  2. Kind geboren vor 1992 (bisher 30 Monate)106,26 € im Monat2,5 Rentenpunkte
  3. Zuschlag ab 2027 für Kinder vor 1992 (Mütterrente III)21,26 € im Monat0,5 Rentenpunkte, für laufende Renten
Rente brutto je Kind mit dem Rentenwert 42,52 €7, 0,0833 Rentenpunkte je Monat10. Eigene Beispielrechnung, der Rentenwert ändert sich jedes Jahr zum 1. Juli.
Mehr dazuWarum das wichtig ist: Kindererziehungszeiten sind ein echter Baustein Ihrer Rente. Prüfen Sie, ob sie bei Ihnen eingetragen sind.

So werden Kindererziehungszeiten gerechnet

Die Kindererziehungszeit beginnt nach dem Monat der Geburt und dauert 36 Monate11. Für jeden Monat gibt es 0,0833 Rentenpunkte10. Das ist fast 1 Rentenpunkt je Jahr, wie bei einem Jahr mit Durchschnittsverdienst.

Kind geborenMonateRentenpunkteRente im Monat (brutto)
ab 1992362,9988rund 127,51 €
vor 1992 (bis Ende 2027)302,499rund 106,26 €
je Jahr Erziehung120,9996rund 42,50 €

Eigene Beispielrechnung mit 0,0833 Rentenpunkten je Monat10, 36 Monaten11 bzw. 30 Monaten für Kinder vor 199212 und dem Rentenwert 42,52 € ab Juli 20267.

Beispiel

Eine Mutter mit zwei Kindern, beide nach 1992 geboren, bekommt für die Erziehung rund 255 € Rente im Monat (2 × 127,51 €). Das ist viel wert, gleicht aber Jahre in Teilzeit meist nicht ganz aus. Eigene Rechnung.

Tipp: Schauen Sie in Ihren Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung. Dort sollten Ihre Kindererziehungszeiten stehen. Fehlen sie, fragen Sie bei der Rentenversicherung nach.

BMütterrente III

Altersvorsorge für Frauen: Mütterrente III. Für Kinder vor 1992 gibt es ab 2027 mehr.

Die Mütterrente III ist beschlossen13. Kinder, die vor 1992 geboren sind, zählen künftig wie jüngere Kinder: 36 statt 30 Monate.

  • 2027Zuschlag von 0,5 Rentenpunkten je Kind für laufende Renten14
  • 21,26 €mehr Rente im Monat je Kind, Beispielrechnung mit Rentenwert 42,52 €
  • 2028für alle, die neu in Rente gehen: 36 Monate auch für Kinder vor 199214
Mehr dazuWarum das wichtig ist: Vor allem ältere Mütter bekommen dadurch etwas mehr Rente.

Was die Mütterrente III ändert

Das Gesetz heißt „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“. Es ist im Bundesgesetzblatt verkündet, 2025 I Nr. 36213.

  • Wer am 31.12.2026 schon Rente bekommt: Ab dem 1. Januar 2027 kann ein Zuschlag von einem halben Rentenpunkt je Kind dazukommen14. Das sind rund 21,26 € im Monat je Kind (0,5 × 42,52 €, eigene Rechnung).
  • Wer ab dem 1. Januar 2028 in Rente geht: Für Kinder vor 1992 zählen dann 36 Monate Erziehung statt 3014.

Der Euro-Betrag steigt mit jeder Rentenerhöhung. Die genauen Bedingungen nennt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung. Stand 04.11.2026.

CTeilzeit

Altersvorsorge für Frauen in Teilzeit. Halbe Stunden heißen halbe Rentenpunkte.

In der gesetzlichen Rente zählt der Verdienst. Wer halb so viel verdient, bekommt für diese Jahre halb so viele Rentenpunkte.

Beispiel

10 Jahre Teilzeit mit halbem Gehalt bei 4.000 € Vollzeit kosten rund 196 € Rente im Monat, brutto. Über 20 Jahre Ruhestand sind das rund 47.000 €. Eigene Beispielrechnung.

Mehr dazuWarum das wichtig ist: Teilzeit ist oft die richtige Entscheidung für die Familie. Die Folgen für die Rente lassen sich aber abfedern.

Was Sie in Teilzeit tun können

  • Betriebsrente auch in Teilzeit. Wer in der gesetzlichen Rente pflichtversichert ist, kann vom Arbeitgeber verlangen, Gehalt in eine Betriebsrente umzuwandeln. Spart der Arbeitgeber Abgaben, gibt er 15 % dazu15.
  • Kleine Beträge regelmäßig sparen. Für die Zulage im neuen Altersvorsorgedepot reichen ab 2027 schon 120 € im Jahr, also 10 € im Monat16.
  • Stunden wieder erhöhen, wenn es passt. Jedes Jahr mit mehr Verdienst bringt mehr Rentenpunkte.
  • Mit dem Partner sprechen. Wer wegen der Familie weniger arbeitet, verliert Rente. Manche Paare gleichen das aus, zum Beispiel mit einem Sparplan auf den Namen der Frau.

2025 arbeiteten Frauen bezahlt im Schnitt knapp 28 Stunden pro Woche, Männer gut 342.

DTrennung und Scheidung

Altersvorsorge für Frauen bei Trennung und Scheidung. Was in der Ehe erworben wurde, wird geteilt.

Bei einer Scheidung werden die Ansprüche fürs Alter aus der Ehezeit geteilt. Jeder bekommt die Hälfte vom Anteil des anderen. Das heißt Versorgungsausgleich17.

  • Verheiratet: Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Unverheiratet: eigene Vorsorge besonders wichtig
  • Verträge auf den eigenen Namen
Mehr dazuWarum das wichtig ist: Eine Trennung ändert die Altersvorsorge oft stark. Wer vorbereitet ist, hat es leichter.

Versorgungsausgleich einfach erklärt

Das Gesetz sagt: Was die Ehepartner in der Ehezeit an Anrechten fürs Alter erworben haben, wird jeweils zur Hälfte zwischen ihnen geteilt17. Wer in der Ehe weniger Rente aufgebaut hat, bekommt so einen Ausgleich.

Das Gesetz spricht von geschiedenen Ehegatten. Wer ohne Trauschein zusammenlebt, sollte deshalb besonders auf die eigene Vorsorge achten.

Was Sie vorher tun können

  • Eigene Verträge auf den eigenen Namen. Was Ihnen gehört, bleibt bei Ihnen.
  • Wissen, was da ist. Schreiben Sie auf, welche Renten, Verträge und Werte es im Haushalt gibt und auf wen sie laufen.
  • Rat holen. Bei einer Scheidung klären Anwalt und Familiengericht die Einzelheiten. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

EZulage für Mütter

Altersvorsorge für Frauen: Kinderzulage ab 2027. Für jedes Kind bis zu 300 € Zulage im Jahr.

Ab 2027 gibt es das neue geförderte Altersvorsorgedepot. Für jedes Kind gibt der Staat 1 € je eingezahltem Euro dazu, bis 300 € im Jahr16.

Beispiel

Eine Mutter mit zwei Kindern zahlt 1.800 € im Jahr ein, also 150 € im Monat. Dazu kommen bis zu 540 € Grundzulage und bis zu 2 × 300 € Kinderzulage. Zusammen bis zu 1.140 € Zulage im Jahr. Eigene Rechnung nach den Werten des Bundesfinanzministeriums16.

Mehr dazuWarum das wichtig ist: Gerade mit Kindern und kleinerem Einkommen ist die Zulage im Verhältnis groß.

So funktioniert die Förderung

  • Grundzulage. 50 Cent je Euro bis 360 €, dann 25 Cent je Euro für weitere 1.440 €. Zusammen bis 540 € im Jahr16.
  • Kinderzulage. 1 € je Euro bis 300 € für jedes Kind, egal wann es geboren ist16.
  • Mindestbeitrag. Für die Grundzulage zahlen Sie mindestens 120 € im Jahr selbst ein16.
  • Auszahlung. Frühestens ab 65, dann wird die Auszahlung voll versteuert16.

Wer verheiratet ist und selbst nicht förderberechtigt ist, kann über den Partner eine kleinere Zulage bekommen, höchstens 175 €. Dafür zahlt man mindestens 120 € im Jahr selbst ein16.

Alle Einzelheiten zur Reform stehen im Ratgeber Altersvorsorgedepot.

FWege für Frauen

Altersvorsorge für Frauen: welche Wege passen? Unabhängig vom Partner vorsorgen.

Es gibt keine Altersvorsorge nur für Frauen. Aber einige Wege passen gut zu Lebensläufen mit Kindern, Teilzeit und Pausen.

  • Altersvorsorgedepot mit Kinderzulage
  • Betriebsrente
  • ETF-Sparplan
  • Private Rentenversicherung
  • Vermietete Wohnung
Mehr dazuWarum das wichtig ist: Jeder Weg hat Vorteile und Nachteile. Hier stehen sie fair nebeneinander.
  • Ab 2027

    Altersvorsorgedepot.

    Zulage für Sie und für jedes Kind. Schon kleine Beträge werden gefördert. Geld gibt es erst ab 65, dann voll versteuert16.

  • Über den Arbeitgeber

    Betriebsrente.

    Auch in Teilzeit möglich. Spart der Arbeitgeber Abgaben, gibt er 15 % dazu15. Im Alter wird sie versteuert.

  • Privat

    ETF-Sparplan.

    Flexibel, Sie können pausieren, wenn das Geld knapp ist. Die Kurse schwanken aber. Bei Aktien-ETF sind 30 % der Gewinne steuerfrei18.

  • Privat

    Private Rentenversicherung.

    Eine Rente, auf Wunsch lebenslang. Die Kosten sind oft hoch. Vergleichen Sie genau.

  • Mit Kredit

    Vermietete Wohnung.

    Mieter und Finanzamt zahlen mit. Die Wohnung gehört Ihnen. Dafür tragen Sie einen Kredit und Risiken wie Leerstand. Mehr im Ratgeber Immobilie als Altersvorsorge.

Einen Überblick über alle privaten Wege gibt der Ratgeber Private Altersvorsorge.

In 4 Schritten zur eigenen Vorsorge

  1. Eigene Zahl kennen. Renteninformation suchen und den Rechner oben nutzen.
  2. Kindererziehungszeiten prüfen. Stehen sie im Versicherungsverlauf?
  3. Zuschüsse mitnehmen. Arbeitgeber fragen, ab 2027 Kinderzulage nutzen.
  4. Auf den eigenen Namen vorsorgen. Ob eine vermietete Wohnung dazugehört, klären wir im kostenlosen Gespräch.

Aus unserem Google-Profil

Was Kunden über uns sagen

5,0★★★★★Bewertungen auf Google
★★★★★

„Man fühlt sich direkt gut aufgehoben und merkt, dass hier Wert auf Qualität und Kundenzufriedenheit gelegt wird.“

Tom · Google-Bewertung
★★★★★

„Top beraten worden, wurde genau auf meine Ansprüche geachtet! Jederzeit zu empfehlen!“

Finn S. · Google-Bewertung
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„Meine Fragen wurden verständlich beantwortet und ich hatte nie das Gefühl, zu einer schnellen Entscheidung gedrängt zu werden.“

Adrian M. · Google-Bewertung

Wir zeigen Bewertungen aus unserem Google-Profil im Wortlaut. Ob die Verfasser bei uns gekauft haben, prüfen wir nicht gesondert.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Altersvorsorge für Frauen

Warum bekommen Frauen weniger Rente als Männer?

Ein Grund ist, dass Frauen weniger bezahlt arbeiten4, zum Beispiel öfter in Teilzeit2. Dazu verdienten Frauen 2025 je Stunde im Schnitt 16 % weniger3. Weniger Verdienst heißt weniger Rentenpunkte.

Wie hoch ist die durchschnittliche Rente von Frauen?

Die gesetzliche Altersrente von Frauen lag Ende 2024 im Schnitt bei 955 € im Monat, bei Männern bei 1.405 €, jeweils nach Kranken- und Pflegebeitrag1.

Was ist der Gender Pension Gap?

Der Unterschied bei den Alterseinkünften von Frauen und Männern ab 65. 2025 lag er bei 24,2 %, ohne Witwen- und Hinterbliebenenrenten bei 36,0 %4.

Wie viel Rente bringt ein Kind?

Für ein Kind ab Jahrgang 1992 gibt es 36 Monate Kindererziehungszeit, fast 3 Rentenpunkte. Das sind 2026 rund 127,51 € Rente im Monat (eigene Rechnung mit Rentenwert 42,52 €).

Was ist die Mütterrente III?

Ein beschlossenes Gesetz13: Für Kinder vor 1992 zählen künftig 36 statt 30 Monate. Wer schon Rente bekommt, kann ab 2027 einen Zuschlag von 0,5 Rentenpunkten je Kind bekommen, rund 21 € im Monat. Für neue Renten gilt es ab 202814.

Was passiert mit der Rente bei einer Scheidung?

Die Ansprüche fürs Alter, die beide in der Ehezeit erworben haben, werden jeweils zur Hälfte geteilt. Das heißt Versorgungsausgleich17. Einzelheiten klären Anwalt und Familiengericht.

Wie wirkt sich Teilzeit auf die Rente aus?

Wer halb so viel verdient, bekommt halb so viele Rentenpunkte. In unserer Beispielrechnung kosten 10 Jahre Teilzeit mit halbem Gehalt bei 4.000 € Vollzeit rund 196 € Rente im Monat, brutto.

Welche Altersvorsorge ist für Frauen sinnvoll?

Das hängt von Ihrer Lage ab. Oft passen Wege, die Pausen erlauben und bei denen andere mitzahlen: ab 2027 das Altersvorsorgedepot mit Kinderzulage, eine Betriebsrente, ein ETF-Sparplan oder eine vermietete Wohnung auf den eigenen Namen. Allgemeine Einordnung, keine Anlageberatung.

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So geht es los

Vier Schritte. Bei jedem entscheiden Sie selbst.

  1. 1

    Kurzer Check

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  2. 2

    Erstgespräch am Telefon

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Quellen

18 Belege anzeigen
  1. Deutsche Rentenversicherung: Aktuelle Daten 2026 (Durchschnittsrenten, Annahme Kranken- und Pflegebeitrag) Quelle öffnen
  2. Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 064 vom 26.02.2026 (bezahlte Wochenstunden, Teilzeit) Quelle öffnen
  3. Statistisches Bundesamt: Gender Pay Gap 2025, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16.12.2025 Quelle öffnen
  4. Statistisches Bundesamt: Themenseite Rente, Gender Pension Gap 2025 (EU-SILC, Meldung vom 09.04.2026) Quelle öffnen
  5. § 35 SGB VI, Regelaltersgrenze Quelle öffnen
  6. § 64 SGB VI, Rentenformel Quelle öffnen
  7. Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026, Pressemitteilung vom 05.03.2026 Quelle öffnen
  8. Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026 (Beitragsbemessungsgrenze, vorläufiges Durchschnittsentgelt) Quelle öffnen
  9. § 22 Nr. 1 EStG, Besteuerungsanteil der Rente Quelle öffnen
  10. § 70 SGB VI: 0,0833 Entgeltpunkte je Monat Kindererziehungszeit Quelle öffnen
  11. § 56 SGB VI: Kindererziehungszeiten (36 Kalendermonate) Quelle öffnen
  12. § 249 SGB VI: Kindererziehungszeit für Kinder vor 1992 (bisher 30 Monate) Quelle öffnen
  13. Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten, BGBl. 2025 I Nr. 362 Quelle öffnen
  14. Deutsche Rentenversicherung, rvRecht: Fachanweisung zu § 307d SGB VI (Zuschlag für Kindererziehung, Mütterrente III) Quelle öffnen
  15. § 1a Betriebsrentengesetz: Anspruch auf Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss 15 % Quelle öffnen
  16. Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge Quelle öffnen
  17. § 1 Versorgungsausgleichsgesetz: Teilung der Anrechte aus der Ehezeit Quelle öffnen
  18. § 20 Investmentsteuergesetz: Teilfreistellung 30 % bei Aktienfonds Quelle öffnen

Stand: 04.11.2026. Alle Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit den genannten Annahmen und keine Zusage. Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

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