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Altersvorsorge und Rente
Renteneintrittsalter nach Jahrgang. Wann Sie in Rente gehen können.
Wer 1964 oder später geboren ist, bekommt die normale Altersrente mit 671. Für Jahrgänge davor steigt die Grenze schrittweise, Jahrgang 1960 zum Beispiel mit 66 Jahren und 4 Monaten2. Mit 45 Beitragsjahren geht es ab Jahrgang 1964 schon mit 65 ohne Abschlag3.
Geschrieben von Luis Otte, Gründer von IMOVIA
Geprüft am 04.11.2026 · alle Zahlen mit Quelle
Inhalt8 Kapitel
- Renteneintrittsalter: Tabelle nach Jahrgang
- Regelaltersgrenze: Was bedeutet Rente mit 67?
- Rente nach 45 Jahren: früher in Rente ohne Abschlag
- Früher in Rente: Was kosten die Abschläge?
- Renteneintrittsalter berechnen in 3 Schritten
- Länger arbeiten: Zuschlag und Aktivrente
- Typische Fragen zum Rentenalter: Angestellte, Paare, Beamte
- Früher in Rente gehen: Wie Sie die Lücke füllen
01Renteneintrittsalter
Renteneintrittsalter: Tabelle nach Jahrgang
In der Tabelle finden Sie Ihr Geburtsjahr. Daneben steht, wann Sie die normale Rente bekommen, wann es mit 45 Beitragsjahren ohne Abschlag geht und wie viel Abschlag es höchstens kostet, wenn Sie mit 63 gehen.
| Jahrgang | Normale Rente (Regelaltersgrenze) | Ungefähr im Jahr | Nach 45 Jahren, ohne Abschlag | Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag |
|---|---|---|---|---|
| 1957 | 65 Jahre, 11 Monate | 2022 oder 2023 | 63 Jahre, 10 Monate | 10,5 % |
| 1958 | 66 Jahre | 2024 | 64 Jahre | 10,8 % |
| 1959 | 66 Jahre, 2 Monate | 2025 oder 2026 | 64 Jahre, 2 Monate | 11,4 % |
| 1960 | 66 Jahre, 4 Monate | 2026 oder 2027 | 64 Jahre, 4 Monate | 12,0 % |
| 1961 | 66 Jahre, 6 Monate | 2027 oder 2028 | 64 Jahre, 6 Monate | 12,6 % |
| 1962 | 66 Jahre, 8 Monate | 2028 oder 2029 | 64 Jahre, 8 Monate | 13,2 % |
| 1963 | 66 Jahre, 10 Monate | 2029 oder 2030 | 64 Jahre, 10 Monate | 13,8 % |
| 1964 und später | 67 Jahre | Geburtsjahr plus 67 | 65 Jahre | 14,4 % |
1957
- Normale Rente (Regelaltersgrenze)
- 65 Jahre, 11 Monate
- Ungefähr im Jahr
- 2022 oder 2023
- Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
- 63 Jahre, 10 Monate
- Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
- 10,5 %
1958
- Normale Rente (Regelaltersgrenze)
- 66 Jahre
- Ungefähr im Jahr
- 2024
- Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
- 64 Jahre
- Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
- 10,8 %
1959
- Normale Rente (Regelaltersgrenze)
- 66 Jahre, 2 Monate
- Ungefähr im Jahr
- 2025 oder 2026
- Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
- 64 Jahre, 2 Monate
- Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
- 11,4 %
1960
- Normale Rente (Regelaltersgrenze)
- 66 Jahre, 4 Monate
- Ungefähr im Jahr
- 2026 oder 2027
- Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
- 64 Jahre, 4 Monate
- Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
- 12,0 %
1961
- Normale Rente (Regelaltersgrenze)
- 66 Jahre, 6 Monate
- Ungefähr im Jahr
- 2027 oder 2028
- Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
- 64 Jahre, 6 Monate
- Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
- 12,6 %
1962
- Normale Rente (Regelaltersgrenze)
- 66 Jahre, 8 Monate
- Ungefähr im Jahr
- 2028 oder 2029
- Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
- 64 Jahre, 8 Monate
- Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
- 13,2 %
1963
- Normale Rente (Regelaltersgrenze)
- 66 Jahre, 10 Monate
- Ungefähr im Jahr
- 2029 oder 2030
- Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
- 64 Jahre, 10 Monate
- Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
- 13,8 %
1964 und später
- Normale Rente (Regelaltersgrenze)
- 67 Jahre
- Ungefähr im Jahr
- Geburtsjahr plus 67
- Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
- 65 Jahre
- Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
- 14,4 %
Regelaltersgrenze nach § 35 und § 235 SGB VI1,2, 45 Jahre nach § 38 und § 236b SGB VI3,4, Rente ab 63 mit 35 Jahren nach § 36 und § 236 SGB VI5,6. Abschlag: 0,3 % je Monat vor der Regelaltersgrenze7, eigene Rechnung. „Ungefähr im Jahr“ hängt vom Geburtsmonat ab.
Ein Beispiel: Sie sind im Mai 1963 geboren. Ihre Grenze ist 66 Jahre und 10 Monate. Die erreichen Sie im März 2030. Die Rente beginnt dann im Monat danach, also im April 2030 (Beispielrechnung, wie der Rentenbeginn genau funktioniert, steht weiter unten).
02Regelaltersgrenze
Regelaltersgrenze: Was bedeutet Rente mit 67?
Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Sie die normale Altersrente ohne Abschlag bekommen. Für alle ab Jahrgang 1964 ist sie 671. Für ältere Jahrgänge hat der Gesetzgeber die Grenze in kleinen Schritten von 65 auf 67 angehoben2.
Für die normale Rente brauchen Sie nur fünf Jahre Beiträge. Das Gesetz nennt das die allgemeine Wartezeit8. Welche Zeiten bei Ihnen zählen, steht in Ihrem Versicherungsverlauf. Den schickt Ihnen die Rentenversicherung auf Anfrage.
Wichtig: Die Regelaltersgrenze ist kein Muss. Sie können früher gehen, dann mit Abschlag. Oder später, dann mit Zuschlag. Beides erklären wir unten.
Was heißt das für Sie?
Früher aufhören, ohne zu knapsen? Dafür braucht es Vermögen neben der Rente.
Eine vermietete Wohnung kann ein Baustein sein: Mieter und Finanzamt zahlen einen großen Teil mit, und ist der Kredit zum Rentenstart abbezahlt, bleibt jeden Monat die Miete (Beispielrechnung, keine Zusage). Ob das zu Ihrem Alter und Ihrer Situation passt, rechnen wir kostenlos mit Ihnen durch.
- Wie viel Steuer Sie mit einer vermieteten Wohnung zurückholen können
- Was die Wohnung Sie im Monat wirklich kostet
- Ob das zu Ihrer Situation passt, ehrlich und ohne Druck
03Rente nach 45 Jahren
Rente nach 45 Jahren: früher in Rente ohne Abschlag
Wer 45 Jahre Beiträge hat, gilt als „besonders langjährig versichert“. Ab Jahrgang 1964 gibt es diese Rente mit 65, ohne Abschlag3. Für Jahrgänge vor 1964 lag die Grenze früher bei 63 und steigt je Jahrgang um 2 Monate. Für Jahrgang 1960 sind es 64 Jahre und 4 Monate4.
Viele kennen diese Rente noch als „Rente mit 63“. Das stimmt nur noch für Jahrgänge vor 1953. Für alle Jüngeren liegt die Grenze höher, wie die Tabelle zeigt.
Beispielrechnung
Tom ist 1966 geboren und hat mit 17 eine Ausbildung begonnen. Arbeitet er ohne Lücke durch, hat er mit 62 schon 45 Jahre. Abschlagsfrei in Rente kann er trotzdem erst mit 65, also 2031. Das sind zwei Jahre früher als mit der normalen Rente mit 67.
Welche Zeiten zu den 45 Jahren zählen, prüft die Rentenversicherung im Einzelfall. Fragen Sie dort nach, bevor Sie Ihre Kündigung planen.
04Früher in Rente
Früher in Rente: Was kosten die Abschläge?
Wer 35 Beitragsjahre hat, kann schon mit 63 gehen. Das gilt für alle Jahrgänge5,6. Dann gibt es aber für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 % weniger Rente7. Ein Jahr früher kostet also 3,6 %, zwei Jahre 7,2 %, vier Jahre 14,4 %.
Der Abschlag gilt nicht nur bis 67, sondern für die ganze Rentenzeit. Dazu kommt: In den Jahren, in denen Sie früher aufhören, zahlen Sie auch keine Beiträge mehr. Ihre Rente sinkt also aus zwei Gründen.
| Rente ohne Abschlag | 2 Jahre früher (7,2 %) | 4 Jahre früher (14,4 %) | Weniger im Monat bei 4 Jahren |
|---|---|---|---|
| 1.200 € | 1.114 € | 1.027 € | 173 € |
| 1.500 € | 1.392 € | 1.284 € | 216 € |
| 2.000 € | 1.856 € | 1.712 € | 288 € |
Beispielrechnung, brutto, nur der Abschlag nach § 77 SGB VI7. Die fehlenden Beiträge der früheren Jahre kommen noch dazu.
Wer schwerbehindert ist, hat eigene Grenzen. Ab Jahrgang 1964 gibt es die Rente für schwerbehinderte Menschen mit 65, frühestens mit 62, jeweils mit 35 Beitragsjahren9. Wer mit 62 geht, hat 36 Monate Abschlag, also 10,8 % (Rechenwert). Für ältere Jahrgänge gilt eine Übergangsregel.
05Renteneintrittsalter berechnen in 3
Renteneintrittsalter berechnen in 3 Schritten
- Grenze finden: Suchen Sie Ihr Geburtsjahr in der Tabelle oben. Dort steht Ihr Alter für die normale Rente.
- Datum ausrechnen: Zählen Sie dieses Alter zu Ihrem Geburtstag dazu. Beispiel: geboren im August 1962, Grenze 66 Jahre und 8 Monate. Das ergibt April 2029.
- Rentenbeginn: Die Rente beginnt mit dem Monat, zu dessen Anfang Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Meist ist das der Monat nach Ihrem Stichtag. Stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate danach. Sonst beginnt die Rente erst mit dem Monat Ihres Antrags10.
Am einfachsten ist es mit der Rentenversicherung selbst. Ab 55 bekommen Sie dort alle drei Jahre eine Rentenauskunft11. Die Rentenversicherung hat auch einen Rechner für Rentenbeginn und Rentenhöhe12. Wie hoch Ihre Rente dann ungefähr ist, zeigt unser Rentenrechner.
06Länger arbeiten
Länger arbeiten: Zuschlag und Aktivrente
Wer nach der Regelaltersgrenze noch arbeitet und die Rente später nimmt, bekommt für jeden Monat 0,5 % mehr Rente7. Ein Jahr später sind das 6 % mehr, ein Leben lang. Aus 1.500 € werden so 1.590 € im Monat (Beispielrechnung).
Seit 2026 gibt es zusätzlich die Aktivrente. Wer nach der Regelaltersgrenze angestellt weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei verdienen13. Sozialabgaben fallen weiter an. Für Minijobs gilt die Aktivrente nicht13.
07Typische Fragen zum Rentenalter
Typische Fragen zum Rentenalter: Angestellte, Paare, Beamte
- „Ich bin 58, wann kann ich in Rente gehen?“ Wer 2026 58 wird, ist 1968 geboren. Die normale Rente kommt mit 67, also 2035. Mit 45 Beitragsjahren geht es ohne Abschlag mit 65, also 2033. Mit 35 Jahren ab 63, also 2031, dann aber mit 14,4 % Abschlag (Rechenwert).
- Angestellte: Für Sie gilt alles auf dieser Seite. Prüfen Sie früh, ob Sie die 35 oder 45 Jahre schaffen.
- Paare: Jeder Partner hat sein eigenes Rentenalter. Ist einer älter, geht er meist zuerst. Planen Sie, wie Sie die Zeit dazwischen finanzieren.
- Beamte: Für die Pension gelten eigene Altersgrenzen aus dem Beamtenrecht von Bund und Ländern. Diese Tabelle gilt dafür nicht.
- Selbstständige: Wer freiwillig oder pflichtversichert einzahlt, hat dieselben Altersgrenzen. Wer nie eingezahlt hat, bekommt keine gesetzliche Rente.
08Früher in Rente gehen
Früher in Rente gehen: Wie Sie die Lücke füllen
Wer früher aufhören will, braucht für die Jahre bis zur Rente Geld. Und danach eine Rente, die wegen der Abschläge kleiner ist. Diese Lücke kann man nur mit eigenem Vermögen füllen. Es gibt mehrere faire Wege:
- Ersparnisse und ETF-Sparplan: Je früher Sie anfangen, desto mehr kann sich ansammeln. Der Wert schwankt.
- Ausgleichszahlung an die Rentenversicherung: Mit einer Rentenauskunft können Sie erfahren, wie viel Sie einzahlen müssten, um Abschläge auszugleichen11.
- Betriebsrente oder private Rente: Fragen Sie, ab wann sie zahlt. Manche Verträge zahlen erst mit 67.
- Vermietete Wohnung: Ist der Kredit bis zum Rentenstart abbezahlt, bringt die Wohnung jeden Monat Miete. Sie tragen aber Risiken wie Leerstand und Reparaturen.
Mehr zu allen Wegen steht im Ratgeber Altersvorsorge.
Aus unserem Google-Profil
Was Kunden über uns sagen
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Wir zeigen Bewertungen aus unserem Google-Profil im Wortlaut. Ob die Verfasser bei uns gekauft haben, prüfen wir nicht gesondert.
Häufige Fragen
Häufige Fragen: Renteneintrittsalter
Wann kann ich in Rente gehen?
1963 geboren, wann in Rente?
1962 geboren, wann in Rente?
Gibt es die Rente mit 63 noch?
Wie hoch ist der Abschlag pro Monat?
0,3 % für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei vier Jahren sind das 14,4 %, für die ganze Rentenzeit7.
Was ist die Regelaltersgrenze?
Ab wann muss ich den Rentenantrag stellen?
Am besten einige Monate vor dem Rentenbeginn. Spätestens drei Kalendermonate nach dem Monat, in dem Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sonst beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat10.
So geht es los
Vier Schritte. Bei jedem entscheiden Sie selbst.
- 1
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- 2
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- 3
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Steuersatz und Einkommensteuer · Immobilien-Lexikon · Steuer-Rechner · Steuern sparen mit Immobilien
Quellen
13 Belege anzeigen
- § 35 SGB VI, Regelaltersrente Quelle öffnen
- § 235 SGB VI, Regelaltersgrenze für Jahrgänge vor 1964 Quelle öffnen
- § 38 SGB VI, Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) Quelle öffnen
- § 236b SGB VI, 45-Jahre-Rente für Jahrgänge vor 1964 Quelle öffnen
- § 36 SGB VI, Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) Quelle öffnen
- § 236 SGB VI, Rente für langjährig Versicherte, Jahrgänge vor 1964 Quelle öffnen
- § 77 SGB VI, Zugangsfaktor (Abschlag und Zuschlag) Quelle öffnen
- § 50 SGB VI, Wartezeiten Quelle öffnen
- § 37 SGB VI, Altersrente für schwerbehinderte Menschen Quelle öffnen
- § 99 SGB VI, Beginn der Rente Quelle öffnen
- § 109 SGB VI, Renteninformation und Rentenauskunft Quelle öffnen
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner Quelle öffnen
- Landesamt für Finanzen NRW: Merkblatt Aktivrentengesetz, Stand 06/2026 Quelle öffnen
Stand: 04.11.2026. Alle Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit den genannten Annahmen und keine Zusage. Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
