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IMOVIA FAKTENCHECK · ALLE ZAHLEN MIT QUELLE · 11/2026

Altersvorsorge und Rente

Renteneintrittsalter nach Jahrgang. Wann Sie in Rente gehen können.

Wer 1964 oder später geboren ist, bekommt die normale Altersrente mit 671. Für Jahrgänge davor steigt die Grenze schrittweise, Jahrgang 1960 zum Beispiel mit 66 Jahren und 4 Monaten2. Mit 45 Beitragsjahren geht es ab Jahrgang 1964 schon mit 65 ohne Abschlag3.

Luis Otte

Geschrieben von Luis Otte, Gründer von IMOVIA

Geprüft am 04.11.2026 · alle Zahlen mit Quelle

L. Otte

Kurz gesagt

Wer 1964 oder später geboren ist, bekommt die normale Altersrente mit 671. Für Jahrgänge davor steigt die Grenze schrittweise, Jahrgang 1960 zum Beispiel mit 66 Jahren und 4 Monaten2. Mit 45 Beitragsjahren geht es ab Jahrgang 1964 schon mit 65 ohne Abschlag3.

01Renteneintrittsalter

Renteneintrittsalter: Tabelle nach Jahrgang

In der Tabelle finden Sie Ihr Geburtsjahr. Daneben steht, wann Sie die normale Rente bekommen, wann es mit 45 Beitragsjahren ohne Abschlag geht und wie viel Abschlag es höchstens kostet, wenn Sie mit 63 gehen.

JahrgangNormale Rente (Regelaltersgrenze)Ungefähr im JahrNach 45 Jahren, ohne AbschlagAb 63 mit 35 Jahren, Abschlag
195765 Jahre, 11 Monate2022 oder 202363 Jahre, 10 Monate10,5 %
195866 Jahre202464 Jahre10,8 %
195966 Jahre, 2 Monate2025 oder 202664 Jahre, 2 Monate11,4 %
196066 Jahre, 4 Monate2026 oder 202764 Jahre, 4 Monate12,0 %
196166 Jahre, 6 Monate2027 oder 202864 Jahre, 6 Monate12,6 %
196266 Jahre, 8 Monate2028 oder 202964 Jahre, 8 Monate13,2 %
196366 Jahre, 10 Monate2029 oder 203064 Jahre, 10 Monate13,8 %
1964 und später67 JahreGeburtsjahr plus 6765 Jahre14,4 %
1957
Normale Rente (Regelaltersgrenze)
65 Jahre, 11 Monate
Ungefähr im Jahr
2022 oder 2023
Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
63 Jahre, 10 Monate
Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
10,5 %
1958
Normale Rente (Regelaltersgrenze)
66 Jahre
Ungefähr im Jahr
2024
Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
64 Jahre
Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
10,8 %
1959
Normale Rente (Regelaltersgrenze)
66 Jahre, 2 Monate
Ungefähr im Jahr
2025 oder 2026
Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
64 Jahre, 2 Monate
Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
11,4 %
1960
Normale Rente (Regelaltersgrenze)
66 Jahre, 4 Monate
Ungefähr im Jahr
2026 oder 2027
Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
64 Jahre, 4 Monate
Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
12,0 %
1961
Normale Rente (Regelaltersgrenze)
66 Jahre, 6 Monate
Ungefähr im Jahr
2027 oder 2028
Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
64 Jahre, 6 Monate
Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
12,6 %
1962
Normale Rente (Regelaltersgrenze)
66 Jahre, 8 Monate
Ungefähr im Jahr
2028 oder 2029
Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
64 Jahre, 8 Monate
Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
13,2 %
1963
Normale Rente (Regelaltersgrenze)
66 Jahre, 10 Monate
Ungefähr im Jahr
2029 oder 2030
Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
64 Jahre, 10 Monate
Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
13,8 %
1964 und später
Normale Rente (Regelaltersgrenze)
67 Jahre
Ungefähr im Jahr
Geburtsjahr plus 67
Nach 45 Jahren, ohne Abschlag
65 Jahre
Ab 63 mit 35 Jahren, Abschlag
14,4 %

Regelaltersgrenze nach § 35 und § 235 SGB VI1,2, 45 Jahre nach § 38 und § 236b SGB VI3,4, Rente ab 63 mit 35 Jahren nach § 36 und § 236 SGB VI5,6. Abschlag: 0,3 % je Monat vor der Regelaltersgrenze7, eigene Rechnung. „Ungefähr im Jahr“ hängt vom Geburtsmonat ab.

Ein Beispiel: Sie sind im Mai 1963 geboren. Ihre Grenze ist 66 Jahre und 10 Monate. Die erreichen Sie im März 2030. Die Rente beginnt dann im Monat danach, also im April 2030 (Beispielrechnung, wie der Rentenbeginn genau funktioniert, steht weiter unten).

02Regelaltersgrenze

Regelaltersgrenze: Was bedeutet Rente mit 67?

Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem Sie die normale Altersrente ohne Abschlag bekommen. Für alle ab Jahrgang 1964 ist sie 671. Für ältere Jahrgänge hat der Gesetzgeber die Grenze in kleinen Schritten von 65 auf 67 angehoben2.

Für die normale Rente brauchen Sie nur fünf Jahre Beiträge. Das Gesetz nennt das die allgemeine Wartezeit8. Welche Zeiten bei Ihnen zählen, steht in Ihrem Versicherungsverlauf. Den schickt Ihnen die Rentenversicherung auf Anfrage.

Wichtig: Die Regelaltersgrenze ist kein Muss. Sie können früher gehen, dann mit Abschlag. Oder später, dann mit Zuschlag. Beides erklären wir unten.

Was heißt das für Sie?

Früher aufhören, ohne zu knapsen? Dafür braucht es Vermögen neben der Rente.

Eine vermietete Wohnung kann ein Baustein sein: Mieter und Finanzamt zahlen einen großen Teil mit, und ist der Kredit zum Rentenstart abbezahlt, bleibt jeden Monat die Miete (Beispielrechnung, keine Zusage). Ob das zu Ihrem Alter und Ihrer Situation passt, rechnen wir kostenlos mit Ihnen durch.

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03Rente nach 45 Jahren

Rente nach 45 Jahren: früher in Rente ohne Abschlag

Wer 45 Jahre Beiträge hat, gilt als „besonders langjährig versichert“. Ab Jahrgang 1964 gibt es diese Rente mit 65, ohne Abschlag3. Für Jahrgänge vor 1964 lag die Grenze früher bei 63 und steigt je Jahrgang um 2 Monate. Für Jahrgang 1960 sind es 64 Jahre und 4 Monate4.

Viele kennen diese Rente noch als „Rente mit 63“. Das stimmt nur noch für Jahrgänge vor 1953. Für alle Jüngeren liegt die Grenze höher, wie die Tabelle zeigt.

Beispielrechnung

Tom ist 1966 geboren und hat mit 17 eine Ausbildung begonnen. Arbeitet er ohne Lücke durch, hat er mit 62 schon 45 Jahre. Abschlagsfrei in Rente kann er trotzdem erst mit 65, also 2031. Das sind zwei Jahre früher als mit der normalen Rente mit 67.

Welche Zeiten zu den 45 Jahren zählen, prüft die Rentenversicherung im Einzelfall. Fragen Sie dort nach, bevor Sie Ihre Kündigung planen.

04Früher in Rente

Früher in Rente: Was kosten die Abschläge?

Wer 35 Beitragsjahre hat, kann schon mit 63 gehen. Das gilt für alle Jahrgänge5,6. Dann gibt es aber für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 % weniger Rente7. Ein Jahr früher kostet also 3,6 %, zwei Jahre 7,2 %, vier Jahre 14,4 %.

Der Abschlag gilt nicht nur bis 67, sondern für die ganze Rentenzeit. Dazu kommt: In den Jahren, in denen Sie früher aufhören, zahlen Sie auch keine Beiträge mehr. Ihre Rente sinkt also aus zwei Gründen.

Rente ohne Abschlag2 Jahre früher (7,2 %)4 Jahre früher (14,4 %)Weniger im Monat bei 4 Jahren
1.200 €1.114 €1.027 €173 €
1.500 €1.392 €1.284 €216 €
2.000 €1.856 €1.712 €288 €

Beispielrechnung, brutto, nur der Abschlag nach § 77 SGB VI7. Die fehlenden Beiträge der früheren Jahre kommen noch dazu.

Wer schwerbehindert ist, hat eigene Grenzen. Ab Jahrgang 1964 gibt es die Rente für schwerbehinderte Menschen mit 65, frühestens mit 62, jeweils mit 35 Beitragsjahren9. Wer mit 62 geht, hat 36 Monate Abschlag, also 10,8 % (Rechenwert). Für ältere Jahrgänge gilt eine Übergangsregel.

05Renteneintrittsalter berechnen in 3

Renteneintrittsalter berechnen in 3 Schritten

  1. Grenze finden: Suchen Sie Ihr Geburtsjahr in der Tabelle oben. Dort steht Ihr Alter für die normale Rente.
  2. Datum ausrechnen: Zählen Sie dieses Alter zu Ihrem Geburtstag dazu. Beispiel: geboren im August 1962, Grenze 66 Jahre und 8 Monate. Das ergibt April 2029.
  3. Rentenbeginn: Die Rente beginnt mit dem Monat, zu dessen Anfang Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Meist ist das der Monat nach Ihrem Stichtag. Stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate danach. Sonst beginnt die Rente erst mit dem Monat Ihres Antrags10.

Am einfachsten ist es mit der Rentenversicherung selbst. Ab 55 bekommen Sie dort alle drei Jahre eine Rentenauskunft11. Die Rentenversicherung hat auch einen Rechner für Rentenbeginn und Rentenhöhe12. Wie hoch Ihre Rente dann ungefähr ist, zeigt unser Rentenrechner.

06Länger arbeiten

Länger arbeiten: Zuschlag und Aktivrente

Wer nach der Regelaltersgrenze noch arbeitet und die Rente später nimmt, bekommt für jeden Monat 0,5 % mehr Rente7. Ein Jahr später sind das 6 % mehr, ein Leben lang. Aus 1.500 € werden so 1.590 € im Monat (Beispielrechnung).

Seit 2026 gibt es zusätzlich die Aktivrente. Wer nach der Regelaltersgrenze angestellt weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei verdienen13. Sozialabgaben fallen weiter an. Für Minijobs gilt die Aktivrente nicht13.

07Typische Fragen zum Rentenalter

Typische Fragen zum Rentenalter: Angestellte, Paare, Beamte

  • „Ich bin 58, wann kann ich in Rente gehen?“ Wer 2026 58 wird, ist 1968 geboren. Die normale Rente kommt mit 67, also 2035. Mit 45 Beitragsjahren geht es ohne Abschlag mit 65, also 2033. Mit 35 Jahren ab 63, also 2031, dann aber mit 14,4 % Abschlag (Rechenwert).
  • Angestellte: Für Sie gilt alles auf dieser Seite. Prüfen Sie früh, ob Sie die 35 oder 45 Jahre schaffen.
  • Paare: Jeder Partner hat sein eigenes Rentenalter. Ist einer älter, geht er meist zuerst. Planen Sie, wie Sie die Zeit dazwischen finanzieren.
  • Beamte: Für die Pension gelten eigene Altersgrenzen aus dem Beamtenrecht von Bund und Ländern. Diese Tabelle gilt dafür nicht.
  • Selbstständige: Wer freiwillig oder pflichtversichert einzahlt, hat dieselben Altersgrenzen. Wer nie eingezahlt hat, bekommt keine gesetzliche Rente.

08Früher in Rente gehen

Früher in Rente gehen: Wie Sie die Lücke füllen

Wer früher aufhören will, braucht für die Jahre bis zur Rente Geld. Und danach eine Rente, die wegen der Abschläge kleiner ist. Diese Lücke kann man nur mit eigenem Vermögen füllen. Es gibt mehrere faire Wege:

  • Ersparnisse und ETF-Sparplan: Je früher Sie anfangen, desto mehr kann sich ansammeln. Der Wert schwankt.
  • Ausgleichszahlung an die Rentenversicherung: Mit einer Rentenauskunft können Sie erfahren, wie viel Sie einzahlen müssten, um Abschläge auszugleichen11.
  • Betriebsrente oder private Rente: Fragen Sie, ab wann sie zahlt. Manche Verträge zahlen erst mit 67.
  • Vermietete Wohnung: Ist der Kredit bis zum Rentenstart abbezahlt, bringt die Wohnung jeden Monat Miete. Sie tragen aber Risiken wie Leerstand und Reparaturen.

Mehr zu allen Wegen steht im Ratgeber Altersvorsorge.

Aus unserem Google-Profil

Was Kunden über uns sagen

5,0★★★★★Bewertungen auf Google
★★★★★

„Wir sind durchweg zufrieden und wurden vom ersten Schritt bis zur eigenen Kapitalanlage bestens beraten.“

Tammo R. · Google-Bewertung
★★★★★

„Sehr kompetente und ehrliche Beratung. Ich habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt und bin super zufrieden.“

Jannik G. · Google-Bewertung
★★★★★

„Es wurde alles sehr verständlich erklärt. Ich bin mit den erbrachten Leistungen sehr zufrieden.“

Lucas A. · Google-Bewertung

Wir zeigen Bewertungen aus unserem Google-Profil im Wortlaut. Ob die Verfasser bei uns gekauft haben, prüfen wir nicht gesondert.

Häufige Fragen

Häufige Fragen: Renteneintrittsalter

Wann kann ich in Rente gehen?

Ab Jahrgang 1964 mit 67 ohne Abschlag, mit 45 Beitragsjahren mit 65 ohne Abschlag, mit 35 Beitragsjahren ab 63 mit Abschlag1,3,5. Ältere Jahrgänge stehen in der Tabelle.

1963 geboren, wann in Rente?

Die normale Rente kommt mit 66 Jahren und 10 Monaten, je nach Geburtsmonat 2029 oder 2030. Mit 45 Beitragsjahren geht es ohne Abschlag mit 64 Jahren und 10 Monaten2,4.

1962 geboren, wann in Rente?

Die normale Rente kommt mit 66 Jahren und 8 Monaten, also 2028 oder 2029. Nach 45 Beitragsjahren mit 64 Jahren und 8 Monaten ohne Abschlag2,4.

Gibt es die Rente mit 63 noch?

Ja, aber für Jahrgänge ab 1953 nicht mehr ohne Abschlag. Mit 35 Beitragsjahren können alle mit 63 gehen, dann mit Abschlag5. Ohne Abschlag geht es mit 45 Jahren, ab Jahrgang 1964 erst mit 653.

Wie hoch ist der Abschlag pro Monat?

0,3 % für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei vier Jahren sind das 14,4 %, für die ganze Rentenzeit7.

Was ist die Regelaltersgrenze?

Das Alter, ab dem Sie die normale Altersrente ohne Abschlag bekommen. Ab Jahrgang 1964 ist es 671. Dafür brauchen Sie mindestens fünf Beitragsjahre8.

Ab wann muss ich den Rentenantrag stellen?

Am besten einige Monate vor dem Rentenbeginn. Spätestens drei Kalendermonate nach dem Monat, in dem Sie die Voraussetzungen erfüllen. Sonst beginnt die Rente erst mit dem Antragsmonat10.

Lohnt es sich, länger zu arbeiten?

Jeder Monat nach der Regelaltersgrenze bringt 0,5 % mehr Rente, ein Jahr also 6 %7. Als Angestellter können Sie dann zusätzlich bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei verdienen (Aktivrente)13.

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So geht es los

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Quellen

13 Belege anzeigen
  1. § 35 SGB VI, Regelaltersrente Quelle öffnen
  2. § 235 SGB VI, Regelaltersgrenze für Jahrgänge vor 1964 Quelle öffnen
  3. § 38 SGB VI, Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) Quelle öffnen
  4. § 236b SGB VI, 45-Jahre-Rente für Jahrgänge vor 1964 Quelle öffnen
  5. § 36 SGB VI, Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) Quelle öffnen
  6. § 236 SGB VI, Rente für langjährig Versicherte, Jahrgänge vor 1964 Quelle öffnen
  7. § 77 SGB VI, Zugangsfaktor (Abschlag und Zuschlag) Quelle öffnen
  8. § 50 SGB VI, Wartezeiten Quelle öffnen
  9. § 37 SGB VI, Altersrente für schwerbehinderte Menschen Quelle öffnen
  10. § 99 SGB VI, Beginn der Rente Quelle öffnen
  11. § 109 SGB VI, Renteninformation und Rentenauskunft Quelle öffnen
  12. Deutsche Rentenversicherung: Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner Quelle öffnen
  13. Landesamt für Finanzen NRW: Merkblatt Aktivrentengesetz, Stand 06/2026 Quelle öffnen

Stand: 04.11.2026. Alle Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit den genannten Annahmen und keine Zusage. Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.