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Grunderwerbsteuer. Einfach erklärt.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die Sie einmal beim Kauf einer Immobilie zahlen, in Baden-Württemberg 5 %, in Bayern 3,5 %.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg und Bayern?
Die Steuer richtet sich nach dem Kaufpreis1. Jedes Bundesland darf den Satz selbst festlegen. In Baden-Württemberg sind es 5 %2. Bayern hat keinen eigenen Satz, dort gilt der Bundessatz von 3,5 %3. Keine Steuer fällt an, wenn Sie vom Ehepartner, von Eltern oder Kindern kaufen oder der Preis höchstens 2.500 € beträgt4.
Beispiel
Bei 300.000 € Kaufpreis zahlen Sie in Baden-Württemberg 15.000 € und in Bayern 10.500 € Grunderwerbsteuer.
Stand 03.11.2026. Allgemeine Erklärung, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Verwandte Begriffe
- KaufnebenkostenKaufnebenkosten sind die Kosten, die Sie beim Kauf zusätzlich zum Kaufpreis zahlen, vor allem Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch.
- KaufpreisfaktorDer Kaufpreisfaktor zeigt, wie viele Jahreskaltmieten Sie für eine Wohnung bezahlen.
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Quellen
- § 8 GrEStG, Bemessungsgrundlage Quelle öffnen
- Baden-Württemberg: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, § 1 (5 %) Quelle öffnen
- § 11 GrEStG, Steuersatz 3,5 % (gilt in Bayern, das keinen eigenen Satz festgelegt hat) Quelle öffnen
- § 3 GrEStG, Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung Quelle öffnen
Stand: Stand 03.11.2026. Alle Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit den genannten Annahmen und keine Zusage. Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
