1. Startseite
  2. Lexikon
  3. Grunderwerbsteuer

Lexikon

Grunderwerbsteuer. Einfach erklärt.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die Sie einmal beim Kauf einer Immobilie zahlen, in Baden-Württemberg 5 %, in Bayern 3,5 %.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg und Bayern?

Die Steuer richtet sich nach dem Kaufpreis1. Jedes Bundesland darf den Satz selbst festlegen. In Baden-Württemberg sind es 5 %2. Bayern hat keinen eigenen Satz, dort gilt der Bundessatz von 3,5 %3. Keine Steuer fällt an, wenn Sie vom Ehepartner, von Eltern oder Kindern kaufen oder der Preis höchstens 2.500 € beträgt4.

Beispiel

Bei 300.000 € Kaufpreis zahlen Sie in Baden-Württemberg 15.000 € und in Bayern 10.500 € Grunderwerbsteuer.

Stand 03.11.2026. Allgemeine Erklärung, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Ihre Zahlen rechnen wir gern mit Ihnen durch.

Kostenlos und unverbindlich, am Telefon oder per Video. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine Kapitalanlage zu Ihnen passt.

+49 1512 9489230 anrufen

Oder per Mail: office@imovia-gmbh.de

Quellen

  1. § 8 GrEStG, Bemessungsgrundlage Quelle öffnen
  2. Baden-Württemberg: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, § 1 (5 %) Quelle öffnen
  3. § 11 GrEStG, Steuersatz 3,5 % (gilt in Bayern, das keinen eigenen Satz festgelegt hat) Quelle öffnen
  4. § 3 GrEStG, Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung Quelle öffnen

Stand: Stand 03.11.2026. Alle Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit den genannten Annahmen und keine Zusage. Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.