Wie kann man mehr Netto bekommen, ohne mehr zu arbeiten?
Ihr Netto ist das, was nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. An den Sozialabgaben können Sie wenig ändern. An der Lohnsteuer schon. Und zwar mit einer vermieteten Wohnung.
Eine vermietete Wohnung bringt Ihnen in den ersten Jahren einen steuerlichen Verlust. Das liegt vor allem an der Abschreibung und den Zinsen. Diesen Verlust können Sie sich vom Finanzamt als Freibetrag eintragen lassen. Ihr Arbeitgeber zieht dann jeden Monat weniger Lohnsteuer ab.
Ein Beispiel
| Im Beispiel | ohne Wohnung | mit Wohnung |
|---|---|---|
| Netto im Monat | 4.080 € | 4.910 € |
| Unterschied | rund +830 € |
Das fühlt sich an wie eine Gehaltserhöhung. Ab dem vierten Jahr wird der Effekt im Beispiel kleiner, dann sind es rund 300 € mehr Netto im Monat.
Der ehrliche Teil: Wofür ist das Geld?
Die 830 € sind kein freies Extra-Gehalt. Sie haben ja jetzt eine Wohnung mit einer Kreditrate. Das zusätzliche Netto hilft Ihnen, diese Rate zu bezahlen. Zusammen mit der Miete trägt es den größten Teil davon.
Was bleibt am Ende? Im Beispiel zahlen Sie unterm Strich rund 100 € im Monat selbst. Und dafür gehört Ihnen nach 10 Jahren im Beispiel ein Vermögen von rund 122.400 €. Das ist der eigentliche Gewinn.
So beantragen Sie den Freibetrag
- Wohnung kaufen und vermieten. Der Kaufvertrag ist unterschrieben, der Mieter zahlt.
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Beim Finanzamt, am einfachsten online über ELSTER. Sie geben die erwarteten Einnahmen und Kosten der Wohnung an.
- Finanzamt trägt Freibetrag ein. Ihr Arbeitgeber bekommt das automatisch mitgeteilt.
- Mehr Netto. Ab dem Monat der Eintragung zieht Ihr Arbeitgeber weniger Lohnsteuer ab.
Wichtig: Der Freibetrag für eine vermietete Wohnung gilt frühestens ab dem Jahr nach dem Kauf. Im Kaufjahr selbst bekommen Sie den Vorteil über die Steuererklärung zurück. Wir helfen Ihnen mit den Zahlen. Den Antrag stellen Sie selbst oder mit Ihrem Steuerberater.
Quellen
- Freibetrag im Lohnsteuerabzug: § 39a Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz
- Beispielrechnung: IMOVIA-Steuer-Guide, Modellrechnung (Tarif 2026)


