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Steueroptimierung

Mehr Netto vom Brutto. Wie eine Gehaltserhöhung, ohne mehr zu arbeiten.

Mehr Geld auf dem Konto, ohne Überstunden und ohne Verhandlung mit dem Chef. Mit einer vermieteten Wohnung kann das gehen. Wir zeigen ehrlich, wie es funktioniert und wo der Haken ist.

Kurz gesagt

Wer eine Wohnung vermietet, kann beim Finanzamt einen Freibetrag für die Lohnsteuer beantragen (§ 39a EStG). Dann zieht der Arbeitgeber jeden Monat weniger Lohnsteuer ab. Im Beispiel steigt das Netto von 4.080 € auf 4.910 €, also um rund 830 € im Monat. Dieses Geld hilft, die Rate der Wohnung zu bezahlen.

Stand: 3. Oktober 2026 · IMOVIA Immobilien, Nürtingen

Angestellter am Schreibtisch
5,0 ★12 Google-Bewertungen
50+vermittelte Objekte
NürtingenBüro im Nürtinger Tor
§ 34cErlaubnis GewO

Wie kann man mehr Netto bekommen, ohne mehr zu arbeiten?

Ihr Netto ist das, was nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt. An den Sozialabgaben können Sie wenig ändern. An der Lohnsteuer schon. Und zwar mit einer vermieteten Wohnung.

Eine vermietete Wohnung bringt Ihnen in den ersten Jahren einen steuerlichen Verlust. Das liegt vor allem an der Abschreibung und den Zinsen. Diesen Verlust können Sie sich vom Finanzamt als Freibetrag eintragen lassen. Ihr Arbeitgeber zieht dann jeden Monat weniger Lohnsteuer ab.

Ein Beispiel

Im Beispielohne Wohnungmit Wohnung
Netto im Monat4.080 €4.910 €
Unterschiedrund +830 €

Das fühlt sich an wie eine Gehaltserhöhung. Ab dem vierten Jahr wird der Effekt im Beispiel kleiner, dann sind es rund 300 € mehr Netto im Monat.

Der ehrliche Teil: Wofür ist das Geld?

Die 830 € sind kein freies Extra-Gehalt. Sie haben ja jetzt eine Wohnung mit einer Kreditrate. Das zusätzliche Netto hilft Ihnen, diese Rate zu bezahlen. Zusammen mit der Miete trägt es den größten Teil davon.

Was bleibt am Ende? Im Beispiel zahlen Sie unterm Strich rund 100 € im Monat selbst. Und dafür gehört Ihnen nach 10 Jahren im Beispiel ein Vermögen von rund 122.400 €. Das ist der eigentliche Gewinn.

So beantragen Sie den Freibetrag

  1. Wohnung kaufen und vermieten. Der Kaufvertrag ist unterschrieben, der Mieter zahlt.
  2. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Beim Finanzamt, am einfachsten online über ELSTER. Sie geben die erwarteten Einnahmen und Kosten der Wohnung an.
  3. Finanzamt trägt Freibetrag ein. Ihr Arbeitgeber bekommt das automatisch mitgeteilt.
  4. Mehr Netto. Ab dem Monat der Eintragung zieht Ihr Arbeitgeber weniger Lohnsteuer ab.

Wichtig: Der Freibetrag für eine vermietete Wohnung gilt frühestens ab dem Jahr nach dem Kauf. Im Kaufjahr selbst bekommen Sie den Vorteil über die Steuererklärung zurück. Wir helfen Ihnen mit den Zahlen. Den Antrag stellen Sie selbst oder mit Ihrem Steuerberater.

Quellen

  1. Freibetrag im Lohnsteuerabzug: § 39a Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz
  2. Beispielrechnung: IMOVIA-Steuer-Guide, Modellrechnung (Tarif 2026)

Häufige Fragen

Ist das legal?

Ja. Der Freibetrag ist im Einkommensteuergesetz geregelt (§ 39a). Sie lassen sich einen Vorteil, der Ihnen ohnehin zusteht, schon im laufenden Jahr auszahlen statt erst mit der Steuererklärung.

Was passiert, wenn ich zu viel Freibetrag eintragen lasse?

Dann müssen Sie mit der Steuererklärung nachzahlen. Deshalb rechnen wir die Zahlen vorher sorgfältig durch. Wer einen Freibetrag hat, muss eine Steuererklärung abgeben.

Gilt das auch für Beamte?

Ja. Auch Beamte zahlen Lohnsteuer und können einen Freibetrag beantragen.

Wie lange bekomme ich mehr Netto?

So lange die Wohnung einen steuerlichen Verlust bringt. Der ist in den ersten Jahren am größten und wird später kleiner. Den Freibetrag beantragen Sie jedes Jahr neu.

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