Warum Angestellte so wenig Steuern sparen können
Als Angestellter zieht Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer jeden Monat automatisch ab. Bei der Steuererklärung holen sich die meisten nur ein paar Hundert Euro zurück. Die üblichen Tipps bringen wenig:
- Pendlerpauschale: hilft, wenn Sie weit fahren.
- Homeoffice-Pauschale: ein paar Hundert Euro im Jahr.
- Arbeitsmittel: Laptop, Fachbücher, Arbeitskleidung.
- Riester, Rürup, Spenden: je nach Situation.
Das alles ist sinnvoll. Aber es verändert Ihre Steuerlast nicht grundlegend.
Der größere Hebel: eine vermietete Wohnung
Wenn Sie eine Wohnung kaufen und vermieten, wird das Finanzamt zum Partner. Sie dürfen absetzen:
- Die Abschreibung des Gebäudes, jedes Jahr ein fester Prozentsatz. Sie zahlen dafür kein Geld, setzen es aber ab.
- Die Zinsen für Ihren Kredit.
- Die laufenden Kosten, zum Beispiel für die Hausverwaltung.
In den ersten Jahren sind diese Beträge meist höher als die Miete. Das ergibt einen steuerlichen Verlust. Den zieht das Finanzamt von Ihrem Gehalt ab. Sie zahlen weniger Lohnsteuer.
Wie viel macht das aus?
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuervorteil im 1. Jahr (Beispiel) |
|---|---|
| 50.000 € | rund 7.780 € |
| 75.000 € | rund 9.930 € |
| 100.000 € | rund 10.640 € |
Ab dem vierten Jahr liegt der Vorteil im Beispiel bei 75.000 € Einkommen bei rund 3.700 € pro Jahr.
Jeden Monat mehr Netto statt einmal im Jahr
Sie können sich den Vorteil auch monatlich holen. Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung trägt das Finanzamt einen Freibetrag ein. Dann zieht Ihr Arbeitgeber weniger Lohnsteuer ab. Das geht frühestens ab dem Jahr nach dem Kauf. Alles dazu: Mehr Netto vom Brutto.
Was Sie nicht vergessen dürfen
Ein Steuervorteil entsteht, weil Sie Kosten haben. Die Rate für die Wohnung zahlen Sie trotzdem. Miete und Steuervorteil tragen den größten Teil davon. Den Rest, im Beispiel rund 100 € im Monat, zahlen Sie selbst. Dafür wächst Ihr Vermögen.
Quellen
- Werbungskosten bei Vermietung: § 9 Einkommensteuergesetz
- Freibetrag im Lohnsteuerabzug: § 39a Einkommensteuergesetz
- Beispielrechnung: IMOVIA-Steuer-Guide, Modellrechnung (Tarif 2026)


