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Mietpreisbremse. Einfach erklärt.
Die Mietpreisbremse begrenzt in bestimmten Orten die Miete bei einer neuen Vermietung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Was ist die Mietpreisbremse?
Die Bremse gilt nur in Orten, die das Land per Verordnung festlegt, und dort darf die Miete bei Mietbeginn höchstens 10 % über der Vergleichsmiete liegen1. In Baden-Württemberg gilt die aktuelle Verordnung bis Ende 20262, in Bayern bis Ende 20293. Ausnahmen: Eine höhere Vormiete darf bleiben, und nach einer Modernisierung in den letzten drei Jahren darf die Miete etwas höher sein4. Die Bremse gilt nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und nicht für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung5. Auf eine Ausnahme kann sich der Vermieter nur berufen, wenn er den Mieter vor der Unterschrift darüber informiert hat6.
Beispiel
Liegt die Vergleichsmiete bei 720 € im Monat, darf die neue Miete in einem Ort mit Mietpreisbremse höchstens 792 € betragen.
Stand 03.11.2026. Allgemeine Erklärung, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.
Verwandte Begriffe
- Ortsübliche VergleichsmieteDie ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in einem Ort für ähnliche Wohnungen in den letzten sechs Jahren üblich war.
- MietspiegelEin Mietspiegel ist eine Liste, die zeigt, wie viel Miete für ähnliche Wohnungen in einem Ort üblich ist.
- KappungsgrenzeDie Kappungsgrenze legt fest, um wie viel Prozent ein Vermieter die Miete in einer laufenden Vermietung innerhalb von drei Jahren höchstens erhöhen darf.
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Quellen
- § 556d BGB, Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremse) Quelle öffnen
- Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (MietBegrenzVO BW), GBl. 2025 Nr. 144, gilt bis 31.12.2026 Quelle öffnen
- Bayerische Mieterschutzverordnung (MiSchuV), GVBl. 2025 S. 718, gilt 01.01.2026 bis 31.12.2029 Quelle öffnen
- § 556e BGB, Berücksichtigung der Vormiete oder einer Modernisierung Quelle öffnen
- § 556f BGB, Ausnahmen für Neubau und umfassende Modernisierung Quelle öffnen
- § 556g BGB, Rechtsfolgen und Auskunft über die Miete Quelle öffnen
Stand: Stand 03.11.2026. Alle Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit den genannten Annahmen und keine Zusage. Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.
