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Ortsübliche Vergleichsmiete. Einfach erklärt.

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in einem Ort für ähnliche Wohnungen in den letzten sechs Jahren üblich war.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Verglichen werden Wohnungen mit ähnlicher Art, Größe, Ausstattung, Lage und Energiestandard1. Es zählen Mieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden1. Bis zu dieser Miete dürfen Sie die Miete erhöhen, wenn sie 15 Monate gleich geblieben ist und die letzte Erhöhung mindestens ein Jahr her ist1. Sozialwohnungen mit festgelegter Miete zählen nicht mit1. Oft steht die Vergleichsmiete im Mietspiegel2.

Beispiel

Sind für ähnliche Wohnungen 12 € pro m² üblich, liegt die Vergleichsmiete für 60 m² bei 720 € kalt im Monat.

Stand 03.11.2026. Allgemeine Erklärung, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

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Quellen

  1. § 558 BGB, Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete Quelle öffnen
  2. § 558d BGB, Qualifizierter Mietspiegel Quelle öffnen

Stand: Stand 03.11.2026. Alle Beispielrechnungen sind Modellrechnungen mit den genannten Annahmen und keine Zusage. Diese Seite ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.